Wunderlich Fluchtpläne
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Für Verwaltungen

Fluchtpläne für Haus- und Immobilienverwaltungen

Wer mehrere Objekte betreut, braucht einen verlässlichen Partner für Flucht- und Rettungspläne: einheitlich in der Ausführung, planbar im Ablauf und ohne Vor-Ort-Termin für jedes einzelne Haus.

★★★★★ Google-Bewertungen ✓ Festpreis in 24 Stunden ✓ Endpreis ohne Umsatzsteuer (§ 19) ✓ Deutschlandweit, ohne Vor-Ort-Termin

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Schicken Sie uns hier direkt Ihren Grundriss. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden mit einem verbindlichen Festpreis, erster Plan ab 129 € (Endpreis, § 19 UStG). Kostenlos und unverbindlich, ohne Vor-Ort-Termin.

Normgerecht nach DIN ISO 23601 / ASR A2.3. Eine Korrekturschleife ist inklusive – Anpassungen bis zur Freigabe sind kostenfrei.

PDF, DWG, DXF, JPG, PNG oder ZIP · bis 20 MB je Datei
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Ausschnitt eines Flucht- und Rettungsplans für eine Arztpraxis, normgerecht nach DIN ISO 23601
Ausschnitt eines echten Musterplans (Arztpraxis, DIN ISO 23601). Vollständigen Musterplan als PDF ansehen
Kurzantwort Wer kümmert sich in der Verwaltung um Fluchtpläne?

Für die Allgemeinflächen eines Gebäudes, etwa Treppenhäuser und Flure, ist in der Regel der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Verwaltung zuständig, für die Mietflächen der jeweilige Mieter als Arbeitgeber. Weil wir vollständig digital aus vorhandenen Grundrissen arbeiten, lassen sich auch viele Objekte mit einheitlichem Standard und ohne Vor-Ort-Termin abwickeln.

Haus- und Immobilienverwaltungen stehen bei Flucht- und Rettungsplänen vor einer besonderen Lage: Es geht selten um ein einzelnes Objekt, sondern um viele, oft mit gemischter Nutzung, unterschiedlichen Mietern und einem Bestand, der sich laufend ändert. Diese Seite ordnet die Verantwortung ein und zeigt, wie sich das effizient organisieren lässt.

Wer ist in der Verwaltung verantwortlich?

Die Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan knüpft an den Arbeitgeber der jeweiligen Arbeitsstätte an. In einem gemischt genutzten Gebäude führt das zu einer klaren, aber oft übersehenen Aufteilung:

  • Für Treppenhäuser, Flure und andere Allgemeinflächen ist regelmäßig der Eigentümer oder die beauftragte Verwaltung verantwortlich.
  • Für die Mietflächen ist der Mieter als Arbeitgeber zuständig.
  • Eine schriftliche Absprache, wer welchen Bereich übernimmt, gehört in den Verwalter- oder Mietvertrag und erspart im Ernstfall die Diskussion darüber.

Die genauen rechtlichen Grundlagen dazu stehen auf der Seite Wann ist ein Fluchtplan Pflicht. Ob im Einzelfall eine Pflicht besteht, hängt von Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ab und ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.

Typische Situationen im Bestand

In der Verwaltungspraxis tauchen dieselben Fälle immer wieder auf:

SituationWas zu tun ist
Neuvermietung einer GewerbeeinheitPrüfen, ob für die Einheit ein Plan nötig ist, und die Zuständigkeit im Mietvertrag festhalten
Auflage aus einer BegehungFehlende Pläne für Allgemeinflächen fristgerecht nachrüsten
Umbau oder NutzungsänderungBestehende Pläne aktualisieren, sobald sich Wege oder Nutzung ändern
Veralteter AushangAlten Plan auf den heutigen Gebäudezustand bringen

Mehrere Objekte, ein Standard

Der eigentliche Vorteil für eine Verwaltung liegt in der Einheitlichkeit. Werden alle Pläne eines Portfolios von einem Ersteller gezeichnet, sehen sie gleich aus, folgen denselben Normen und lassen sich gemeinsam verwalten. Weil die Erstellung vollständig digital aus vorhandenen Grundrissen erfolgt, spielt es keine Rolle, ob die Häuser in einer Stadt oder über die Region verteilt stehen. Ein Vor-Ort-Termin je Objekt entfällt.

Praktisch für den Bestand

Sinnvoll ist, die vorhandenen Grundrisse einmal gesammelt bereitzustellen. Danach lassen sich die Pläne nach und nach oder gebündelt erstellen. Wird später ein Objekt umgebaut, ist die Aktualisierung meist schnell erledigt, weil die Zeichengrundlage bereits vorliegt.

Ablauf für Verwaltungen

Der Ablauf ist derselbe wie bei Einzelaufträgen, nur über mehrere Objekte gedacht:

  1. Sie stellen die Grundrisse der betroffenen Objekte bereit, je Etage einer.
  2. Sie erhalten für das Paket einen verbindlichen Festpreis, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  3. Wir zeichnen die Entwürfe und Sie tragen die tatsächlichen Standorte der Sicherheitseinrichtungen ein.
  4. Sie erhalten die fertigen Pläne als PDF, auf Wunsch gedruckt und aushangfertig.

Preise richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand je Objekt. Feste Mengenrabatte gibt es nicht, da jedes Haus anders ist; die Kalkulation bleibt aber über das Portfolio nachvollziehbar. Details dazu stehen auf der Seite Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan.

Mehrere Objekte auf einmal?

Schicken Sie uns die Grundrisse Ihrer Objekte. Sie erhalten einen Festpreis für das gesamte Paket, kostenlos und unverbindlich, und Pläne mit einem einheitlichen Standard.

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Häufige Fragen

Muss die Hausverwaltung Fluchtpläne stellen?

Für die Allgemeinflächen wie Treppenhäuser und Flure ist in der Regel der Eigentümer oder die beauftragte Verwaltung verantwortlich, für die Mietflächen der jeweilige Mieter als Arbeitgeber. Ob überhaupt eine Pflicht besteht, hängt von Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ab und ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.

Können Pläne für mehrere Objekte gemeinsam erstellt werden?

Ja. Weil vollständig digital aus vorhandenen Grundrissen gearbeitet wird, lassen sich viele Objekte mit einheitlichem Standard abwickeln, unabhängig davon, wo sie liegen. Ein Vor-Ort-Termin je Haus ist nicht nötig.

Gibt es einen Mengenrabatt für viele Pläne?

Feste Staffelpreise gibt es nicht, da jedes Objekt einen anderen Aufwand bedeutet. Jeder Auftrag wird nach tatsächlichem Aufwand kalkuliert. Für ein Paket aus mehreren Objekten nennen wir einen verbindlichen Gesamtfestpreis, der nachvollziehbar bleibt.

Wer trägt die Kosten, Eigentümer oder Mieter?

Das richtet sich nach der Zuständigkeit und den vertraglichen Vereinbarungen. Für Allgemeinflächen liegt sie meist beim Eigentümer, für Mietflächen beim Mieter. Eine klare Regelung im Verwalter- oder Mietvertrag beugt Streit vor. Verbindliche Auskunft im Einzelfall gibt eine Rechtsberatung.

Was ist bei einem Mieterwechsel zu beachten?

Bei einer Neuvermietung sollte geprüft werden, ob für die Einheit ein Plan nötig ist, und die Zuständigkeit im Mietvertrag festgehalten werden. Ändert sich durch den neuen Mieter die Nutzung oder werden Wände versetzt, ist der Plan zu aktualisieren.

Wie schnell lassen sich fehlende Pläne nach einer Auflage nachrüsten?

Ein einzelner Plan entsteht in der Regel in 3 bis 5 Werktagen ab Eingang aller Unterlagen. Bei mehreren Objekten hängt es vom Umfang ab; die verbindliche Bearbeitungszeit steht im Angebot. Liegt eine behördliche Frist vor, richten wir die Reihenfolge danach aus.

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Das sagen Kunden

Echte Google-Bewertungen unserer Auftraggeber.

„Hatten eine Begehung durch die Berufsgenossenschaft und mussten unsere Flucht- und Rettungspläne kurzfristig aktualisieren lassen. Hat schnell und unkompliziert geklappt, alles per Mail. Wir sitzen in Bayern, hat trotzdem super funktioniert. Klare Empfehlung!“

Furkan K. · Google-Bewertung

„Herr Wunderlich war super freundlich und hat den Auftrag schnell und zuverlässig erledigt. Beim nächsten Bauprojekt komme ich gerne wieder auf ihn zurück. Vielen Dank!“

Rene S. · Google-Bewertung

„Herr Wunderlich ist ein sehr kompetenter Ansprechpartner und Zeichner für Flucht- und Rettungspläne. Absolut empfehlenswert.“

Benedict H. · Google-Bewertung

„Hervorragender Service und Betreuung während meines Projekts. Immer wieder gerne.“

Jasmin K. · Google-Bewertung

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