Für die Allgemeinflächen eines Gebäudes, etwa Treppenhäuser und Flure, ist in der Regel der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Verwaltung zuständig, für die Mietflächen der jeweilige Mieter als Arbeitgeber. Weil wir vollständig digital aus vorhandenen Grundrissen arbeiten, lassen sich auch viele Objekte mit einheitlichem Standard und ohne Vor-Ort-Termin abwickeln.
Haus- und Immobilienverwaltungen stehen bei Flucht- und Rettungsplänen vor einer besonderen Lage: Es geht selten um ein einzelnes Objekt, sondern um viele, oft mit gemischter Nutzung, unterschiedlichen Mietern und einem Bestand, der sich laufend ändert. Diese Seite ordnet die Verantwortung ein und zeigt, wie sich das effizient organisieren lässt.
Wer ist in der Verwaltung verantwortlich?
Die Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan knüpft an den Arbeitgeber der jeweiligen Arbeitsstätte an. In einem gemischt genutzten Gebäude führt das zu einer klaren, aber oft übersehenen Aufteilung:
- Für Treppenhäuser, Flure und andere Allgemeinflächen ist regelmäßig der Eigentümer oder die beauftragte Verwaltung verantwortlich.
- Für die Mietflächen ist der Mieter als Arbeitgeber zuständig.
- Eine schriftliche Absprache, wer welchen Bereich übernimmt, gehört in den Verwalter- oder Mietvertrag und erspart im Ernstfall die Diskussion darüber.
Die genauen rechtlichen Grundlagen dazu stehen auf der Seite Wann ist ein Fluchtplan Pflicht. Ob im Einzelfall eine Pflicht besteht, hängt von Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ab und ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Typische Situationen im Bestand
In der Verwaltungspraxis tauchen dieselben Fälle immer wieder auf:
| Situation | Was zu tun ist |
|---|---|
| Neuvermietung einer Gewerbeeinheit | Prüfen, ob für die Einheit ein Plan nötig ist, und die Zuständigkeit im Mietvertrag festhalten |
| Auflage aus einer Begehung | Fehlende Pläne für Allgemeinflächen fristgerecht nachrüsten |
| Umbau oder Nutzungsänderung | Bestehende Pläne aktualisieren, sobald sich Wege oder Nutzung ändern |
| Veralteter Aushang | Alten Plan auf den heutigen Gebäudezustand bringen |
Mehrere Objekte, ein Standard
Der eigentliche Vorteil für eine Verwaltung liegt in der Einheitlichkeit. Werden alle Pläne eines Portfolios von einem Ersteller gezeichnet, sehen sie gleich aus, folgen denselben Normen und lassen sich gemeinsam verwalten. Weil die Erstellung vollständig digital aus vorhandenen Grundrissen erfolgt, spielt es keine Rolle, ob die Häuser in einer Stadt oder über die Region verteilt stehen. Ein Vor-Ort-Termin je Objekt entfällt.
Sinnvoll ist, die vorhandenen Grundrisse einmal gesammelt bereitzustellen. Danach lassen sich die Pläne nach und nach oder gebündelt erstellen. Wird später ein Objekt umgebaut, ist die Aktualisierung meist schnell erledigt, weil die Zeichengrundlage bereits vorliegt.
Ablauf für Verwaltungen
Der Ablauf ist derselbe wie bei Einzelaufträgen, nur über mehrere Objekte gedacht:
- Sie stellen die Grundrisse der betroffenen Objekte bereit, je Etage einer.
- Sie erhalten für das Paket einen verbindlichen Festpreis, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
- Wir zeichnen die Entwürfe und Sie tragen die tatsächlichen Standorte der Sicherheitseinrichtungen ein.
- Sie erhalten die fertigen Pläne als PDF, auf Wunsch gedruckt und aushangfertig.
Preise richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand je Objekt. Feste Mengenrabatte gibt es nicht, da jedes Haus anders ist; die Kalkulation bleibt aber über das Portfolio nachvollziehbar. Details dazu stehen auf der Seite Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan.
Mehrere Objekte auf einmal?
Schicken Sie uns die Grundrisse Ihrer Objekte. Sie erhalten einen Festpreis für das gesamte Paket, kostenlos und unverbindlich, und Pläne mit einem einheitlichen Standard.
Angebot anfordernHäufige Fragen
Muss die Hausverwaltung Fluchtpläne stellen?
Für die Allgemeinflächen wie Treppenhäuser und Flure ist in der Regel der Eigentümer oder die beauftragte Verwaltung verantwortlich, für die Mietflächen der jeweilige Mieter als Arbeitgeber. Ob überhaupt eine Pflicht besteht, hängt von Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ab und ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Können Pläne für mehrere Objekte gemeinsam erstellt werden?
Ja. Weil vollständig digital aus vorhandenen Grundrissen gearbeitet wird, lassen sich viele Objekte mit einheitlichem Standard abwickeln, unabhängig davon, wo sie liegen. Ein Vor-Ort-Termin je Haus ist nicht nötig.
Gibt es einen Mengenrabatt für viele Pläne?
Feste Staffelpreise gibt es nicht, da jedes Objekt einen anderen Aufwand bedeutet. Jeder Auftrag wird nach tatsächlichem Aufwand kalkuliert. Für ein Paket aus mehreren Objekten nennen wir einen verbindlichen Gesamtfestpreis, der nachvollziehbar bleibt.
Wer trägt die Kosten, Eigentümer oder Mieter?
Das richtet sich nach der Zuständigkeit und den vertraglichen Vereinbarungen. Für Allgemeinflächen liegt sie meist beim Eigentümer, für Mietflächen beim Mieter. Eine klare Regelung im Verwalter- oder Mietvertrag beugt Streit vor. Verbindliche Auskunft im Einzelfall gibt eine Rechtsberatung.
Was ist bei einem Mieterwechsel zu beachten?
Bei einer Neuvermietung sollte geprüft werden, ob für die Einheit ein Plan nötig ist, und die Zuständigkeit im Mietvertrag festgehalten werden. Ändert sich durch den neuen Mieter die Nutzung oder werden Wände versetzt, ist der Plan zu aktualisieren.
Wie schnell lassen sich fehlende Pläne nach einer Auflage nachrüsten?
Ein einzelner Plan entsteht in der Regel in 3 bis 5 Werktagen ab Eingang aller Unterlagen. Bei mehreren Objekten hängt es vom Umfang ab; die verbindliche Bearbeitungszeit steht im Angebot. Liegt eine behördliche Frist vor, richten wir die Reihenfolge danach aus.