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Begriffe klären

Brandschutzplan erstellen lassen

Der Begriff ist nicht genormt und meint drei verschiedene Planarten. Hier erfahren Sie, welche in Ihrem Fall gemeint ist, woran Sie es erkennen und wer sie erstellen darf.

Kurzantwort Was ist ein Brandschutzplan?

„Brandschutzplan" ist in Deutschland kein genormter Begriff, sondern ein Oberbegriff für drei Planarten: Flucht- und Rettungspläne für die Gebäudenutzer, Feuerwehrpläne für die Einsatzkräfte und Brandschutzvisualisierungspläne als Teil des Brandschutznachweises. Welcher gemeint ist, erkennen Sie am Anlass der Forderung und an den genannten Normen.

Wenn Sie „Brandschutzplan erstellen" suchen, haben Sie vermutlich eine Auflage bekommen, von der Bauaufsicht, aus einer Brandverhütungsschau, vom Vermieter oder von der Berufsgenossenschaft. Und Sie stehen jetzt vor der Frage, was genau damit gemeint ist.

Die wichtigste Information vorweg

„Brandschutzplan" ist in Deutschland kein genormter Begriff. Es gibt keine Norm, die ihn definiert. Er wird als Oberbegriff für drei verschiedene Planarten verwendet, die sich in Zweck, Zielgruppe und Rechtsgrundlage deutlich unterscheiden. Wer den falschen bestellt, zahlt zweimal.

Die drei Planarten im Vergleich

PlanartFür wenGrundlageWo er sich befindet
Flucht- und Rettungsplan Beschäftigte und Besucher im Gebäude ASR A2.3, ASR A1.3, DIN ISO 23601 hängt sichtbar im Gebäude aus
Feuerwehrplan Einsatzkräfte der Feuerwehr DIN 14095, DIN 14034-6 liegt am Gebäude bereit, hängt nicht aus
Brandschutz­visualisierungsplan Behörden und Prüfinstanzen Teil des Brandschutznachweises Bestandteil der Bauunterlagen

Welchen Plan brauchen Sie?

In den meisten Fällen lässt sich das am Anlass ablesen:

Sie brauchen einen Flucht- und Rettungsplan, wenn …

  • die Auflage aus dem Arbeitsschutz kommt, etwa von der Berufsgenossenschaft oder Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • von Aushang, Fluchtwegen oder der Gefährdungsbeurteilung die Rede ist
  • Ihr Gebäude Publikumsverkehr hat, also Patienten, Kunden oder Besucher
  • die ASR A2.3 oder DIN ISO 23601 im Schreiben genannt wird

Das ist der mit Abstand häufigste Fall. Alles dazu auf der Seite Wie ein Flucht- und Rettungsplan entsteht.

Sie brauchen einen Feuerwehrplan, wenn …

  • die Forderung von der Feuerwehr oder der Brandschutzdienststelle kommt
  • sie sich aus dem Baugenehmigungsverfahren oder aus Sonderbauvorschriften ergibt
  • Ihr Gebäude eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr hat
  • DIN 14095 im Schreiben steht

Details auf der Seite Feuerwehrplan nach DIN 14095.

Sie brauchen einen Visualisierungsplan, wenn …

  • es um ein Bauvorhaben, einen Umbau oder eine Nutzungsänderung geht
  • von Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept die Rede ist
  • Brandabschnitte, Rettungswegführung und raumabschließende Bauteile farblich dargestellt werden sollen
Was wir nicht machen

Brandschutzvisualisierungspläne und Brandschutzkonzepte erstellen wir nicht. Die gehören in die Hand eines Brandschutzplaners oder Sachverständigen, weil dort bauliche Anforderungen bewertet und gegenüber der Behörde verantwortet werden. Wenn Sie so etwas brauchen, sagen wir es Ihnen und Sie sparen sich den Umweg.

Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne sowie die zeichnerische Ausarbeitung von Feuerwehrplänen. Für Brandschutzbüros arbeiten wir dabei als Subunternehmer im Hintergrund.

Unsicher, welchen Plan Sie brauchen?

Schicken Sie uns die behördliche Auflage oder das Schreiben, das Sie bekommen haben. Wir sagen Ihnen, welche Planart gemeint ist. Kostenlos und unverbindlich.

Auflage prüfen lassen

Häufige Verwechslungen

Flucht- und Rettungsplan gegen Feuerwehrplan

Der größte Irrtum. Beide zeigen einen Grundriss mit Brandschutzeinrichtungen, richten sich aber an völlig verschiedene Personen. Der Flucht- und Rettungsplan hängt öffentlich aus und sagt dem Besucher, wo es hinausgeht. Der Feuerwehrplan liegt für die Einsatzkräfte bereit und zeigt Angriffswege, Löschwasser und Gefahrenstellen wie Gastanks oder Gefahrstofflager.

Sie ersetzen einander nicht. Wer einen Feuerwehrplan gefordert bekommt, braucht mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Flucht- und Rettungspläne, weil dieselben Umstände beide Pflichten auslösen.

Brandschutzplan gegen Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist kein Plan, sondern ein Text. Sie regelt, wie sich Personen im Gebäude verhalten sollen, und besteht aus den Teilen A, B und C. Teil A ist der bekannte Aushang mit den Verhaltensregeln. Pläne und Ordnung ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.

Fluchtwegeplan, Rettungswegplan, Evakuierungsplan

Alles gebräuchliche Bezeichnungen für dasselbe Dokument: den Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601. Wenn eine dieser Bezeichnungen in Ihrer Auflage steht, ist das gemeint.

Wie es bei uns abläuft

  1. Schicken Sie uns die Auflage. Das Behördenschreiben, den Prüfbericht oder die Notiz aus der Begehung, gerne einfach abfotografiert.
  2. Wir ordnen ein, welche Planart gemeint ist. Kostenlos, auch wenn sich herausstellt, dass Sie etwas brauchen, das wir nicht anbieten.
  3. Sie erhalten in 24 Stunden ein Festpreisangebot, sofern es um Flucht- und Rettungspläne oder die Ausarbeitung von Feuerwehrplänen geht.
  4. Umsetzung. Vollständig digital, ohne Vor-Ort-Termin bei Flucht- und Rettungsplänen.

Was Brandschutzpläne kosten

Das hängt davon ab, welche Planart tatsächlich gemeint ist. Flucht- und Rettungspläne beginnen bei 149 € für den ersten Plan, Feuerwehrpläne bewegen sich marktüblich im vierstelligen Bereich und werden von uns auf Anfrage kalkuliert.

Alle Preisfaktoren im Detail auf der Seite Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan.

Häufige Fragen

Was ist ein Brandschutzplan?

Brandschutzplan ist in Deutschland kein genormter Begriff. Er wird als Oberbegriff für drei Planarten verwendet: Flucht- und Rettungspläne für die Gebäudenutzer, Feuerwehrpläne für die Einsatzkräfte und Brandschutzvisualisierungspläne als Teil des Brandschutznachweises. Welcher gemeint ist, ergibt sich meist aus dem Anlass der Forderung.

Ist ein Brandschutzplan dasselbe wie ein Flucht- und Rettungsplan?

Nicht zwangsläufig. Der Flucht- und Rettungsplan ist eine der drei Planarten, die unter dem Oberbegriff zusammengefasst werden. Kommt die Forderung aus dem Arbeitsschutz oder ist von Aushang und Fluchtwegen die Rede, ist meist der Flucht- und Rettungsplan gemeint.

Was ist der Unterschied zwischen Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungsplan?

Die Zielgruppe. Der Flucht- und Rettungsplan hängt sichtbar im Gebäude aus und richtet sich an alle Anwesenden. Der Feuerwehrplan liegt für die Einsatzkräfte bereit und enthält zusätzlich Angriffswege, Löschwasserversorgung und Gefahrenstellen wie Gastanks oder Gefahrstofflager. Beide Pläne haben verschiedene Rechtsgrundlagen und ersetzen einander nicht.

Wie finde ich heraus, welchen Plan die Behörde meint?

Am Anlass und an den genannten Normen. ASR A2.3 oder DIN ISO 23601 deuten auf den Flucht- und Rettungsplan, DIN 14095 auf den Feuerwehrplan, Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept auf einen Visualisierungsplan. Im Zweifel schicken Sie uns das Schreiben, wir ordnen es kostenlos ein.

Erstellen Sie auch Brandschutzkonzepte?

Nein. Brandschutzkonzepte und Brandschutzvisualisierungspläne gehören in die Hand eines Brandschutzplaners oder Sachverständigen, weil dort bauliche Anforderungen bewertet und gegenüber der Behörde verantwortet werden. Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne sowie die zeichnerische Ausarbeitung von Feuerwehrplänen.

Ist die Brandschutzordnung dasselbe wie ein Brandschutzplan?

Nein. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein Text und regelt das Verhalten von Personen im Gebäude. Sie besteht aus den Teilen A, B und C, wobei Teil A der bekannte Aushang mit Verhaltensregeln ist. Pläne und Ordnung ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.

Was kostet ein Brandschutzplan?

Das hängt von der Planart ab. Flucht- und Rettungspläne beginnen bei 149 € für den ersten Plan, bei mehreren Plänen kalkulieren wir je Objekt. Feuerwehrpläne bewegen sich marktüblich im vierstelligen Bereich und werden auf Anfrage kalkuliert.

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