Häufig ja. Gaststätten haben Publikumsverkehr mit ortsunkundigen Gästen, eines der Kriterien der ASR A2.3 für die Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan. Hinzu kommt die Küche als Brandschwerpunkt. Bei größeren Gasträumen kann zusätzlich das Versammlungsstättenrecht der Länder greifen. Ob eine Pflicht besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
Kaum irgendwo halten sich so viele Menschen auf, die den Weg nach draußen nicht kennen, wie in einem Restaurant, Café oder einer Bar. Genau das macht die Orientierung im Ernstfall schwierig und den Flucht- und Rettungsplan in der Gastronomie zu einem naheliegenden Thema.
Warum in der Gastronomie besonders wichtig
Die ASR A2.3 nennt einen hohen Anteil ortsunkundiger Personen ausdrücklich als Grund für einen Plan. In der Gastronomie ist dieser Anteil praktisch immer hoch:
- Gäste kennen das Haus nicht und finden Notausgänge nicht von selbst
- Wechselnde Bestuhlung kann Wege verstellen, wenn nicht darauf geachtet wird
- Abendbetrieb und gedämpftes Licht erschweren die Orientierung zusätzlich
- Die Küche bringt eine erhöhte Brandgefährdung mit
Ob daraus eine Pflicht folgt, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung. Die Grundlagen stehen auf der Seite Wann ist ein Fluchtplan Pflicht.
Die Küche als Brandschwerpunkt
Die gewerbliche Küche ist der Ort, an dem es am ehesten brennt: heißes Fett, offene Flammen und Gasgeräte. Für den Flucht- und Rettungsplan bedeutet das vor allem, dass die Wege aus der Küche und aus dem Gastraum eindeutig, frei und ausreichend bemessen sein müssen. Wie breit und wie lang Fluchtwege sein dürfen, erklärt die Seite Fluchtwege: Breite, Länge, Anzahl.
Die häufigste Schwachstelle in der Gastronomie ist nicht der fehlende Plan, sondern der zugestellte Weg. Tische, Stühle, Dekoration oder Warenlieferungen dürfen die Flucht- und Rettungswege nicht einengen. Der Plan hilft dem Personal, die freizuhaltenden Wege im Blick zu behalten.
Größere Betriebe und Versammlungsstättenrecht
Bei größeren Gasträumen kann ein Betrieb als Versammlungsstätte gelten. Dann greifen zusätzlich die Versammlungsstättenverordnungen der Länder, die eigene Anforderungen an Rettungswege, Bestuhlungspläne und teils an Flucht- und Rettungspläne stellen. Ab welcher Größe das gilt, ist im Landesrecht geregelt und im Einzelfall unterschiedlich. Verbindliche Auskunft geben die zuständige Bauaufsicht oder das Brandschutzkonzept des Objekts.
Unabhängig davon bleibt die Pflicht aus dem Arbeitsschutz für die Beschäftigten bestehen. Beide Ebenen schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.
Was der Plan zeigt
Ein Flucht- und Rettungsplan für einen Gastronomiebetrieb bildet den Grundriss maßstäblich ab: den Standort des Betrachters, den Verlauf der Wege aus Gastraum und Küche, die Notausgänge, die Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Sammelstelle. Erstellt wird das vollständig digital aus Ihrem Grundriss, ohne Vor-Ort-Termin. Den Ablauf beschreibt die Seite Wie ein Flucht- und Rettungsplan entsteht.
Plan für Ihren Gastronomiebetrieb?
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Angebot anfordernHäufige Fragen
Braucht ein Restaurant oder Café einen Fluchtplan?
Häufig ja. Gaststätten haben Publikumsverkehr mit ortsunkundigen Gästen, eines der Kriterien der ASR A2.3. Hinzu kommt die Küche als Brandschwerpunkt. Ob eine Pflicht besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung; in der Praxis ist ein Plan in der Gastronomie meist sinnvoll.
Ab welcher Größe gilt ein Lokal als Versammlungsstätte?
Das ist im Versammlungsstättenrecht der Länder geregelt und im Einzelfall unterschiedlich. Ab einer bestimmten Größe des Gastraums oder einer bestimmten Besucherzahl kann ein Betrieb darunter fallen, mit zusätzlichen Anforderungen. Verbindliche Auskunft geben die Bauaufsicht oder das Brandschutzkonzept.
Muss der Plan die Küche mit abbilden?
Ja. Der Plan zeigt das gesamte Geschoss mit allen Bereichen, aus denen geflüchtet wird, also auch Küche und Nebenräume. Wichtig sind die Wege ins Freie, die Notausgänge und die Standorte der Löschmittel.
Wo muss der Fluchtplan im Restaurant hängen?
An geeigneten, gut sichtbaren Stellen, an denen sich Gäste und Personal orientieren, etwa im Eingangsbereich und an Kreuzungspunkten der Wege. Der Plan muss lagerichtig zum Standort hängen. Details dazu stehen auf der Seite Pläne richtig aufhängen.
Gilt die Pflicht auch für kleine Gaststätten?
Sie hängt nicht von der Größe ab, sondern von Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung. Auch ein kleines Lokal mit Publikumsverkehr kann pflichtig sein. Umgekehrt ist ein Plan selbst dort, wo keine strenge Pflicht besteht, oft eine sinnvolle Vorsorge.
Wie wird der Plan für die Gastronomie erstellt?
Vollständig digital aus Ihrem Grundriss, ohne Vor-Ort-Termin. Sie tragen die tatsächlichen Standorte von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Sammelstelle in den Entwurf ein. Der fertige Plan kommt als PDF, auf Wunsch gedruckt und aushangfertig.