Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Physiotherapien gehören zu den Objekten, bei denen ein Flucht- und Rettungsplan besonders häufig verlangt wird. Der Grund liegt auf der Hand: In Ihren Räumen halten sich ständig Menschen auf, die das Gebäude nicht kennen, und ein Teil von ihnen ist gesundheitlich eingeschränkt.
Braucht meine Praxis einen Fluchtplan?
Eine pauschale Quadratmeterzahl, ab der die Pflicht greift, gibt es nicht. Maßgeblich ist Abschnitt 10 der ASR A2.3 in Verbindung mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Danach sind Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung dies erfordern. Die Regel nennt dazu Beispiele, und mehrere davon treffen auf Praxen typischerweise zu:
- Es halten sich regelmäßig ortsunkundige Personen im Gebäude auf, bei Ihnen also Patientinnen und Patienten
- Es besteht erhöhter Publikumsverkehr
- Die Gebäudestruktur ist unübersichtlich, etwa bei gewachsenen Praxen mit vielen kleinen Räumen, Zwischenfluren oder Praxisgemeinschaften über mehrere Einheiten
Häufig kommt der Anstoß auch von außen: durch eine Auflage der Bauaufsicht, ein Brandschutzgutachten bei Umbau oder Nutzungsänderung, eine Begehung der Berufsgenossenschaft oder Forderungen des Vermieters. In diesen Fällen ist die Frage nach der Pflicht ohnehin entschieden.
Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, also Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber. Bei Publikumsverkehr und ortsunkundigen Personen fällt sie in der Praxis fast immer zugunsten eines Plans aus. Im Zweifel klärt Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die zuständige Behörde den Einzelfall.
Was Praxen von anderen Objekten unterscheidet
Patienten sind nicht jederzeit selbstständig mobil
In einer Praxis befinden sich zu jedem Zeitpunkt Menschen in Behandlung: auf dem Behandlungsstuhl, unter örtlicher Betäubung, nach einer Sedierung, mit Gehhilfe oder im Rollstuhl. Ein Fluchtplan hilft dabei nur mittelbar, aber er ist die Grundlage für die Unterweisung Ihres Teams, wer im Ernstfall welchen Bereich räumt.
Mehrere Aushangorte sind der Regelfall
Ein Plan gilt immer nur für den Standort, an dem er hängt, denn die Kennzeichnung „Sie befinden sich hier" muss stimmen. In einer typischen Praxis ergeben sich daraus zwei bis vier Aushangorte: Wartebereich, Empfang, Flur zu den Behandlungsräumen und gegebenenfalls ein zweiter Wartebereich.
Der Praxisbetrieb darf nicht stillstehen
Genau hier liegt der praktische Vorteil unserer Arbeitsweise. Wir kommen nicht in Ihre Praxis. Kein Termin zwischen zwei Sprechstunden, niemand, der mit Klemmbrett durch den Wartebereich läuft, keine Rücksicht auf Ihre Terminplanung. Die gesamte Erstellung läuft über Ihre vorhandenen Unterlagen und einen Entwurf, den Sie in Ruhe ausfüllen.
Was auf den Plan Ihrer Praxis gehört
Nach DIN ISO 23601 enthält ein vollständiger Flucht- und Rettungsplan:
- Den maßstabsgetreuen Grundriss in Blickrichtung des Betrachters, also so gedreht, wie man am Aushangort tatsächlich steht
- Die eindeutige Standortkennzeichnung
- Alle Flucht- und Rettungswege mit Richtungsangaben
- Notausgänge und die Sammelstelle außerhalb des Gebäudes
- Standorte von Feuerlöschern, Handfeuermeldern, Brandmeldetelefonen und Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Eine vollständige Legende mit den Sicherheitszeichen nach DIN ISO 7010
- Die Anweisungen für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
Wie das fertig aussieht, sehen Sie am Musterplan auf der Startseite: eine anonymisierte Praxis im Erdgeschoss mit Behandlungsräumen, Labor, Empfang und Wartebereich.
Festpreis für Ihre Praxis in 24 Stunden
Schicken Sie uns den Grundriss Ihrer Praxis. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot. Kostenlos und unverbindlich.
Grundriss sendenDer Ablauf, ohne Termin in Ihrer Praxis
- Sie schicken den Grundriss. Als PDF, DWG, JPEG oder saubere Skizze. Bei Mietpraxen hat oft die Hausverwaltung eine brauchbare Datei. Falls vorhanden, schicken Sie den Brandschutzplan gleich mit.
- Sie erhalten in 24 Stunden einen Festpreis. Kostenlos und unverbindlich.
- Wir zeichnen den Grundriss normgerecht auf und senden Ihnen den Entwurf zusammen mit einer Liste aller Objekte, die nach ASR A1.3 in den Plan gehören.
- Sie markieren, was vorhanden ist. Wo hängt der Feuerlöscher, wo der Verbandkasten, wo ist die Sammelstelle. Ausdruck, Stift, Foto zurück. Dauert 15 bis 30 Minuten und lässt sich zwischen zwei Patienten erledigen.
- Sie bekommen die fertige PDF. Auf Wunsch gedruckt, laminiert und im Alu-Klapprahmen aushangfertig geliefert.
Wo der Plan in der Praxis hängen muss
Die ASR A1.3 verlangt, dass Flucht- und Rettungspläne an geeigneten Stellen gut sichtbar und dauerhaft angebracht werden. In Praxen sind das üblicherweise:
- Der Wartebereich, weil sich dort die meisten ortsunkundigen Personen gleichzeitig aufhalten
- Der Empfangsbereich beziehungsweise die Anmeldung
- Der Hauptflur zu den Behandlungsräumen
- Bei mehreren Etagen: jedes Geschoss einzeln
Gängig ist das Format DIN A3 im Alu-Klapprahmen. Der Rahmen hat einen praktischen Vorteil: Bei der nächsten Aktualisierung tauschen Sie einfach das Blatt aus.
Was ein Fluchtplan für die Praxis kostet
Der erste Plan beginnt bei 149 €. Eine Physiotherapiepraxis auf einer Ebene mit rund 180 Quadratmetern und zwei Aushangorten liegt typischerweise zwischen 199 und 290 €, wenn der Grundriss als PDF vorliegt.
Der größte Kostenfaktor ist der Zustand Ihrer Unterlagen: Eine CAD-Datei lässt sich direkt weiterverarbeiten, eine abfotografierte Handskizze muss vollständig neu gezeichnet werden. Alle Faktoren im Detail finden Sie auf der Seite Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan.
Häufige Fragen
Ist ein Fluchtplan in der Arztpraxis Pflicht?
Die Pflicht ergibt sich aus Abschnitt 10 der ASR A2.3 in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Danach sind Flucht- und Rettungspläne dort zu erstellen, wo Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern, etwa bei unübersichtlicher Fluchtwegführung oder einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen wie bei Publikumsverkehr. Auf Praxen treffen meist mehrere dieser Kriterien zu. Die Entscheidung trifft die Praxisleitung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Wie viele Pläne braucht eine Praxis?
So viele, wie es Aushangorte gibt, denn die Standortkennzeichnung muss an jedem Ort stimmen. In einer typischen Einzelpraxis sind das zwei bis vier Pläne: Wartebereich, Empfang und Hauptflur, bei mehreren Etagen entsprechend mehr.
Müssen Sie dafür in meine Praxis kommen?
Nein. Die Erstellung erfolgt vollständig digital auf Basis Ihrer Unterlagen. Die Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Material tragen Sie selbst in unseren Entwurf ein. Ihr Praxisbetrieb wird dadurch an keiner Stelle unterbrochen.
Wir haben nur einen alten Grundriss auf Papier. Reicht das?
Ja. Ein sauberes Foto oder ein Scan genügt zum Start. Rechnen Sie in diesem Fall mit einem höheren Aufwand, weil der Grundriss maßstabsgerecht neu gezeichnet werden muss. Fragen Sie vorher bei Ihrer Hausverwaltung oder beim Vermieter nach, oft liegt dort eine digitale Datei.
Wie oft muss der Plan aktualisiert werden?
Die ASR A2.3 verlangt, dass Flucht- und Rettungspläne stets aktuell sind, nennt aber kein festes Prüfintervall. In der Praxis hat sich eine Prüfung mindestens alle zwei Jahre etabliert, und genau das empfehlen wir auch. Unabhängig davon ist eine Aktualisierung sofort erforderlich, sobald sich bauliche Gegebenheiten, die Nutzung oder die Standorte von Sicherheitseinrichtungen ändern.
Gilt das auch für Zahnarztpraxen und Physiotherapien?
Ja, die Kriterien sind dieselben. Auch Zahnarztpraxen, Physiotherapien, Ergotherapien, Heilpraktikerpraxen und medizinische Versorgungszentren haben Publikumsverkehr mit ortsunkundigen Personen.