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Feuerwehrpläne

Feuerwehrplan erstellen lassen nach DIN 14095

Wann ein Feuerwehrplan gefordert wird, woraus er besteht und wie wir die zeichnerische Ausarbeitung nach DIN 14095 in der aktuellen Fassung und DIN 14034-6 übernehmen.

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Normgerecht nach DIN ISO 23601 / ASR A2.3. Eine Korrekturschleife ist inklusive – Anpassungen bis zur Freigabe sind kostenfrei.

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Kurzantwort Wann braucht man einen Feuerwehrplan nach DIN 14095?

Ein Feuerwehrplan ist ein Einsatzdokument für die Feuerwehr, kein Aushang. Gefordert wird er über das Baugenehmigungsverfahren, Sonderbauvorschriften, das Brandschutzkonzept oder direkt von der Brandschutzdienststelle, besonders häufig bei einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage. Erstellt wird nach der DIN 14095 in ihrer aktuellen Fassung.

Ausschnitt eines Flucht- und Rettungsplans für eine Arztpraxis, normgerecht nach DIN ISO 23601
Ausschnitt eines echten Musterplans (Arztpraxis, DIN ISO 23601). Vollständigen Musterplan als PDF ansehen

Ein Feuerwehrplan ist kein Aushang für Mitarbeitende, sondern ein Einsatzdokument für die Feuerwehr. Er liegt am Gebäude bereit, damit die Einsatzleitung sich im Ernstfall in Sekunden orientieren kann: Wo sind die Zugänge, wo die Brandabschnitte, wo Löschwasser, Absperrungen und besondere Gefahren.

Entsprechend anders sind die Regeln. Während der Flucht- und Rettungsplan aus dem Arbeitsschutz kommt, ergibt sich der Feuerwehrplan aus dem Baurecht und wird immer in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr beziehungsweise Brandschutzdienststelle erstellt.

Wer Feuerwehr- und Fluchtpläne erstellen darf und welche Fachkunde dafür nötig ist, erklärt die Seite Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?.

Preis

Feuerwehrpläne kalkulieren wir als individuelles Angebot je nach Objektgröße, weil Umfang und Detailtiefe stark variieren. Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Sichtung der Unterlagen, kostenlos und unverbindlich. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind alle Beträge Endpreise ohne Umsatzsteuer.

Wann ein Feuerwehrplan verlangt wird

Es gibt keine allgemeine Pflicht für jedes Gebäude. Die Forderung kommt im Einzelfall, und zwar typischerweise aus einer dieser Quellen:

  • Als Auflage im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde oder die beteiligte Brandschutzdienststelle
  • Aus Sonderbauvorschriften der Länder, etwa für Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten oder Beherbergungsbetriebe
  • Aus dem Brandschutzkonzept beziehungsweise Brandschutznachweis
  • Auf direkte Forderung der örtlichen Feuerwehr

Besonders häufig verlangt wird ein Feuerwehrplan bei Gebäuden mit einer Brandmeldeanlage, die auf die Feuerwehr aufgeschaltet ist. Ob für Ihr Objekt einer erforderlich ist, sagt Ihnen verbindlich die zuständige Brandschutzdienststelle Ihrer Kommune.

Feuerwehrplan ist nicht gleich Fluchtplan

Der Flucht- und Rettungsplan hängt sichtbar im Gebäude und richtet sich an alle Anwesenden. Der Feuerwehrplan richtet sich ausschließlich an die Einsatzkräfte und liegt meist im Feuerwehr-Depot oder an der Erstinformationsstelle. Beide Pläne ersetzen einander nicht. Wenn Sie einen Flucht- und Rettungsplan brauchen, ist das ein eigenes Dokument.

Woraus ein Feuerwehrplan besteht

Die DIN 14095 legt Aufbau und Inhalte fest, damit Feuerwehrpläne bundesweit gleich aussehen und jede Einsatzleitung sich sofort zurechtfindet. Je nach Objekt gehören dazu:

  • Umgebungsplan mit Lage auf dem Grundstück, angrenzenden Straßen, Zufahrten und Aufstellflächen
  • Übersichtsplan des gesamten Objekts
  • Geschosspläne für jede Ebene
  • Sonderpläne, etwa Dachaufsicht oder Löschwasserrückhaltung
  • Textteil mit allgemeinen Objektinformationen und ergänzenden Erläuterungen, zum Beispiel zur Nutzung oder zu Verantwortlichen
  • Legende und Plankopf

Farben und Symbole müssen der DIN 14034-6 entsprechen, den grafischen Symbolen für das Feuerwehrwesen. Das Format ist weißer Untergrund in DIN A4 hoch oder DIN A3 quer, bei größeren baulichen Anlagen darf die Breite abweichend höchstens 84 Zentimeter betragen. Abweichungen sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Gedruckt wird üblicherweise auf wasserfestem Papier.

Immer in der aktuellen Fassung der DIN 14095

Normen werden von Zeit zu Zeit überarbeitet. Wir erstellen und überarbeiten Feuerwehrpläne stets nach der jeweils aktuellen Fassung der DIN 14095 und der zugehörigen Symbolik nach DIN 14034-6.

Für Sie ist entscheidend: Pläne, die noch eine ältere Symbolik verwenden, sollten bei der nächsten turnusmäßigen Prüfung an die aktuelle Fassung angepasst werden. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, stimmen wir mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ab.

Wie wir dabei arbeiten

Hier unterscheidet sich unser Vorgehen bewusst von dem bei Flucht- und Rettungsplänen. Zur fachgerechten Erstellung eines Feuerwehrplans gehört üblicherweise eine Begehung zur Sichtprüfung des Ist-Zustands sowie die Abstimmung mit Betreiber, Feuerwehr und Brandschutzdienststelle. Das leisten wir nicht aus der Ferne, und wir behaupten es auch nicht. Wenn Sie bei uns einen Feuerwehrplan anfertigen lassen, übernehmen wir gezielt die zeichnerische Ausarbeitung nach DIN 14095 auf Basis Ihrer Unterlagen; Begehung und Behördenabstimmung bleiben bei Ihnen oder Ihrem Brandschutzbeauftragten.

Wir übernehmen die zeichnerische Ausarbeitung. Das heißt konkret:

  1. Sie stellen uns die Bestandsunterlagen bereit, dazu das Brandschutzkonzept und die Anforderungen Ihrer Brandschutzdienststelle
  2. Wir erstellen daraus die normgerechten Planbestandteile nach DIN 14095 mit der Symbolik nach DIN 14034-6
  3. Sie oder Ihr Brandschutzbeauftragter prüfen die Angaben gegen den tatsächlichen Zustand vor Ort und geben Korrekturen zurück
  4. Wir arbeiten die Korrekturen ein und liefern die Pläne einreichungsfertig
  5. Sie stimmen mit der Brandschutzdienststelle ab. Ergeben sich daraus Änderungswünsche, setzen wir sie um

Für Brandschutzbüros und Sachverständige ist genau das der Regelfall: Sie machen die Begehung und die Abstimmung, wir machen die Zeichenarbeit. Mehr dazu auf der Seite Pläne als Subunternehmer.

Feuerwehrplan anfragen

Schicken Sie uns Ihre Bestandsunterlagen und die Anforderungen Ihrer Brandschutzdienststelle. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Kostenlos und unverbindlich.

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Aktualität und Prüfung

Anders als beim Flucht- und Rettungsplan ist der Turnus hier klar benannt: Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person prüfen zu lassen. Ändert sich vorher etwas Wesentliches an Bebauung, Nutzung, Brandabschnitten oder Anlagentechnik, ist der Plan sofort anzupassen.

Bestehende Pläne anderer Ersteller überarbeiten wir ebenfalls, sofern eine brauchbare Vorlage vorliegt.

Was ein Feuerwehrplan kostet

Das kalkulieren wir ausschließlich auf Anfrage, und zwar aus einem sachlichen Grund: Die Spanne zwischen einem kleinen Objekt mit einem Geschossplan und einer Industrieanlage mit Umgebungsplan, mehreren Geschossen, Sonderplänen und umfangreichem Textteil ist erheblich. Sie erhalten ein individuelles Angebot je nach Objektgröße, kostenlos und unverbindlich.

Diese Punkte bestimmen den Aufwand:

  • Anzahl der Geschosse und benötigten Planbestandteile
  • Größe und Komplexität des Objekts, Zahl der Brandabschnitte
  • Qualität der vorhandenen Bestandsunterlagen
  • Umfang der Anforderungen Ihrer Brandschutzdienststelle
  • Neuerstellung oder Überarbeitung eines vorhandenen Plans

Schicken Sie uns die Unterlagen, dann bekommen Sie eine konkrete Zahl statt einer Spanne.

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Feuerwehrplan?

Wenn er im Baugenehmigungsverfahren, in Sonderbauvorschriften, im Brandschutzkonzept oder direkt von der örtlichen Feuerwehr gefordert wird. Besonders häufig bei Gebäuden mit einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage. Verbindliche Auskunft gibt die zuständige Brandschutzdienststelle Ihrer Kommune.

Was kostet ein Feuerwehrplan?

Das kalkulieren wir auf Anfrage. Die Spanne zwischen einem kleinen Objekt und einer Industrieanlage mit mehreren Geschossen und Sonderplänen ist zu groß für eine Pauschale. Schicken Sie uns die Unterlagen, dann erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein konkretes Angebot.

Ersetzt der Feuerwehrplan den Flucht- und Rettungsplan?

Nein. Der Flucht- und Rettungsplan hängt sichtbar im Gebäude und richtet sich an alle Anwesenden. Der Feuerwehrplan ist ein Einsatzdokument für die Feuerwehr. Beide Pläne haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Inhalte und Adressaten und ersetzen einander nicht.

Kommen Sie für den Feuerwehrplan vor Ort?

Nein, und wir behaupten es auch nicht. Zur fachgerechten Erstellung gehört üblicherweise eine Begehung zur Sichtprüfung sowie die Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Wir übernehmen die zeichnerische Ausarbeitung nach DIN 14095 auf Basis Ihrer Unterlagen. Die Prüfung vor Ort und die Abstimmung mit der Behörde liegen bei Ihnen oder Ihrem Brandschutzbeauftragten. Für Brandschutzbüros ist genau diese Arbeitsteilung der Regelfall.

Wie oft muss ein Feuerwehrplan geprüft werden?

Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person prüfen zu lassen. Bei wesentlichen Änderungen an Bebauung, Nutzung, Brandabschnitten oder Anlagentechnik ist er sofort anzupassen.

Können Sie vorhandene Feuerwehrpläne überarbeiten?

Ja. Das ist häufig der Anlass, etwa nach einem Umbau oder wegen einer Neufassung der DIN 14095. Entscheidend ist die Vorlage: Mit der Ursprungsdatei oder einem maßhaltigen PDF lässt sich direkt weiterarbeiten. Ein Ausdruck oder Scan lässt sich nicht bearbeiten, der Plan wird dann neu aufgebaut.

Nach welcher Fassung der DIN 14095 arbeiten Sie?

Wir erstellen und überarbeiten Feuerwehrpläne nach der DIN 14095 in ihrer jeweils aktuellen Fassung, zusammen mit der Symbolik nach DIN 14034-6. Da Normen von Zeit zu Zeit überarbeitet werden, achten wir bei jedem Auftrag auf die gültige Ausgabe. Ältere Pläne sollten die aktuelle Symbolik bei der nächsten turnusmäßigen Prüfung übernehmen.

Welche Symbole werden verwendet?

Farben und grafische Symbole richten sich nach DIN 14034-6, den grafischen Symbolen für das Feuerwehrwesen. Dadurch sehen Feuerwehrpläne bundesweit gleich aus und jede Einsatzleitung findet sich sofort zurecht.

Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?

Eine formale Zulassungspflicht gibt es nicht. Die DIN 14095 verlangt jedoch, dass der Feuerwehrplan durch eine fachkundige Person geprüft wird, und er wird immer mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt. In der Praxis erstellen ihn Brandschutzbüros, Sachverständige oder spezialisierte Zeichenbüros. Wir übernehmen die zeichnerische Ausarbeitung; die Begehung vor Ort und die Abstimmung mit der Behörde bleiben beim Auftraggeber.

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Das sagen Kunden

Echte Google-Bewertungen unserer Auftraggeber.

„Hatten eine Begehung durch die Berufsgenossenschaft und mussten unsere Flucht- und Rettungspläne kurzfristig aktualisieren lassen. Hat schnell und unkompliziert geklappt, alles per Mail. Wir sitzen in Bayern, hat trotzdem super funktioniert. Klare Empfehlung!“

Furkan K. · Google-Bewertung

„Herr Wunderlich war super freundlich und hat den Auftrag schnell und zuverlässig erledigt. Beim nächsten Bauprojekt komme ich gerne wieder auf ihn zurück. Vielen Dank!“

Rene S. · Google-Bewertung

„Herr Wunderlich ist ein sehr kompetenter Ansprechpartner und Zeichner für Flucht- und Rettungspläne. Absolut empfehlenswert.“

Benedict H. · Google-Bewertung

„Hervorragender Service und Betreuung während meines Projekts. Immer wieder gerne.“

Jasmin K. · Google-Bewertung

Bevor Sie anfragen – kurz geklärt

Ist ein Plan ohne Vor-Ort-Termin wirklich normgerecht?

Ja. Die Erstellung erfolgt vollständig auf Basis Ihrer Grundrisse und ist normgerecht nach DIN ISO 23601 / ASR A2.3.

Was, wenn mein Grundriss veraltet ist oder fehlt?

Das klären wir vorab. Kleinere Abweichungen sind kein Problem, und wenn kein Grundriss vorliegt, finden wir gemeinsam eine Lösung.

Wie schnell bekomme ich den Plan?

Den Festpreis erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden, den fertigen Plan in der Regel in 3 bis 5 Werktagen.

Was kostet es?

Festpreis nach Sichtung. Wir kalkulieren Ihren verbindlichen Preis anhand Ihrer Unterlagen, Endpreis ohne Umsatzsteuer nach § 19 UStG.

Kann ich den Plan drucken und aufhängen lassen?

Ja. Optional übernehmen wir Druck, Laminierung und Rahmung, sodass Sie den Plan aushangfertig erhalten.

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