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Aktualisierung

Fluchtplan aktualisieren lassen

Ein veralteter Plan ist gefährlicher als gar keiner. Hier steht, wann eine Aktualisierung fällig wird, woran Sie es erkennen und wie die Überarbeitung abläuft.

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Kurzantwort Wie oft muss ein Fluchtplan aktualisiert werden?

Die ASR A2.3 verlangt, dass Pläne stets aktuell sind, nennt aber kein festes Prüfintervall. In der Praxis wird mindestens alle zwei Jahre geprüft. Sofort zu aktualisieren ist der Plan nach Umbauten, Nutzungsänderungen oder wenn Feuerlöscher, Verbandkasten oder Sammelstelle den Standort gewechselt haben.

Ein Flucht- und Rettungsplan ist kein Dokument, das man einmal aufhängt und dann vergisst. Er muss stets den tatsächlichen Zustand des Gebäudes abbilden. Ein veralteter Plan ist im Ernstfall schlimmer als gar keiner, weil er Menschen in eine Richtung schickt, die es so nicht mehr gibt. Ist noch gar kein Plan vorhanden, können Sie bei uns einen Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen.

Wann eine Aktualisierung nötig wird

Zwei Anlässe gibt es: die regelmäßige Prüfung und die Änderung im Gebäude.

Die regelmäßige Prüfung

Die ASR A2.3 verlangt in Abschnitt 10 Absatz 2, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell sein müssen. Ein festes Prüfintervall nennt die Regel dagegen nicht. In der Fachpraxis hat sich eine Prüfung mindestens alle zwei Jahre etabliert, vielfach wird auch jährlich geprüft, häufig zusammen mit der ohnehin fälligen Unterweisung der Beschäftigten.

Wir empfehlen den Zwei-Jahres-Rhythmus als Untergrenze. Verbindlich ist am Ende Ihre Gefährdungsbeurteilung: Darin legen Sie als Arbeitgeber fest, in welchem Abstand geprüft wird. Dokumentieren Sie jede Prüfung mit Datum, Prüfer und Ergebnis, auch wenn nichts zu ändern war. Bei einer Begehung ist diese Dokumentation Ihr Nachweis.

Warum die Zahl oft falsch zitiert wird

Die zwei Jahre kursieren in vielen Ratgebertexten als angebliche Norm-Vorgabe. Im Wortlaut der ASR A2.3 stehen sie nicht. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine Zahl aus dem Internet, sondern legen Sie das Intervall in Ihrer Gefährdungsbeurteilung selbst fest. Das ist der Nachweis, der bei einer Prüfung zählt.

Änderungen im Gebäude

Unabhängig vom Intervall ist eine Aktualisierung sofort fällig, wenn sich etwas Sicherheitsrelevantes geändert hat:

  • Umbau, neue Trennwände, zusammengelegte oder geteilte Räume
  • Neue oder stillgelegte Türen und Ausgänge
  • Ein Feuerlöscher hängt an einer anderen Stelle, der häufigste und am meisten unterschätzte Fall
  • Neuer oder verlegter Verbandkasten, Defibrillator, Handfeuermelder
  • Die Sammelstelle wurde verlegt, etwa wegen einer Baustelle auf dem Hof
  • Nutzungsänderung, zum Beispiel aus Lager wird Büro
  • Neue Auflagen aus Brandschau, Gefährdungsbeurteilung oder Gutachten
  • Firmenname, Objektbezeichnung oder Anschrift haben sich geändert
Der teuerste Fehler

Ein Plan, der nach dem Umbau hängen geblieben ist. Bei einer Begehung fällt das sofort auf, weil sich die Raumaufteilung an der Wand mit der Realität vergleichen lässt. Und im Schadensfall stellt sich die Frage, warum die vorgeschriebene Aktualisierung unterblieben ist.

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Woran Sie erkennen, ob Ihr Plan noch stimmt

Gehen Sie mit dem ausgehängten Plan einmal durch das Gebäude und prüfen Sie:

  1. Stimmt die Raumaufteilung noch mit dem überein, was Sie sehen?
  2. Hängen alle eingezeichneten Feuerlöscher noch dort, wo sie eingezeichnet sind?
  3. Sind alle eingezeichneten Ausgänge tatsächlich begehbar und nicht zugestellt?
  4. Zeigt der Standortpunkt genau dorthin, wo Sie gerade stehen?
  5. Ist der Plan in Blickrichtung gedreht oder müssen Sie ihn gedanklich drehen?
  6. Steht ein Datum darauf, und wie alt ist es?
  7. Sind Verbandkasten und Sammelstelle korrekt eingetragen?

Ein Nein bei einem dieser Punkte genügt für eine Aktualisierung.

Bestehenden Plan prüfen lassen

Schicken Sie uns Ihren aktuellen Plan und eine kurze Beschreibung, was sich geändert hat. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Kostenlos und unverbindlich.

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Wie die Aktualisierung abläuft

  1. Sie senden den bestehenden Plan als PDF, Foto oder Scan, dazu eine kurze Beschreibung dessen, was sich geändert hat. Falls die Ursprungsdatei vorliegt, etwa eine DWG, schicken Sie sie mit.
  2. Wir sichten und kalkulieren. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein Angebot.
  3. Wir arbeiten die Änderungen ein und prüfen den gesamten Plan gegen die aktuellen Anforderungen, nicht nur die geänderte Stelle.
  4. Sie erhalten die aktualisierte PDF mit neuem Stand-Datum. Auf Wunsch gedruckt und laminiert, sodass Sie im Rahmen nur das Blatt tauschen.

Auch wenn der Plan nicht von uns stammt

Das ist der Regelfall. Wir übernehmen Aktualisierungen von Plänen anderer Anbieter. Entscheidend ist die Vorlage: Mit der Ursprungsdatei, etwa einer DWG, oder einem maßhaltigen PDF lässt sich direkt weiterarbeiten, dann ist eine Änderung schnell erledigt. Liegt dagegen nur ein Ausdruck, ein Scan oder ein Foto vor, lässt sich der Plan technisch nicht bearbeiten. Er muss dann von Grund auf neu aufgebaut werden, und der Aufwand entspricht dem einer Neuerstellung. Sagen Sie uns bei der Anfrage, was Ihnen vorliegt, dann ordnen wir das gleich richtig ein.

Gleiches gilt für Pläne, die inhaltlich oder gestalterisch nicht der Norm entsprechen. In dem Fall sprechen wir vorab an, was zu korrigieren ist, damit Sie wissen, ob sich eine Überarbeitung lohnt oder eine Neuerstellung sinnvoller ist.

Was eine Aktualisierung kostet

Das kalkulieren wir je Objekt, denn die Spanne ist groß. Eine verschobene Wand oder ein umgehängter Feuerlöscher sind schnell erledigt. Ein Umbau mit neuer Raumaufteilung kommt einer Neuerstellung nahe. Diese Punkte bestimmen den Preis:

  • Liegt die Ursprungsdatei vor? Das ist der größte Hebel. Mit CAD-Datei oder maßhaltigem PDF ist eine Änderung ein Bruchteil des Aufwands. Von einem Ausdruck oder Scan aus muss der Plan komplett neu gezeichnet werden.
  • Wie umfangreich sind die Änderungen? Einzelne Symbole verschieben oder ganze Bereiche neu zeichnen.
  • Wie viele Pläne betrifft es? Ändert sich der Grundriss, betrifft das alle Aushangorte dieser Etage.
  • Entspricht der Altplan der Norm? Falls nicht, kommt die Anpassung von Symbolik, Farben und Ausrichtung dazu.

Schicken Sie uns den Plan, dann bekommen Sie eine konkrete Zahl statt einer Schätzung. Wie sich Preise bei uns generell zusammensetzen, steht auf der Seite Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Fluchtplan aktualisiert werden?

Die ASR A2.3 verlangt, dass Flucht- und Rettungspläne stets aktuell sind, nennt aber kein festes Prüfintervall. In der Praxis hat sich eine Prüfung mindestens alle zwei Jahre etabliert, und genau das empfehlen wir auch. Unabhängig davon ist eine Aktualisierung sofort erforderlich, sobald sich bauliche Gegebenheiten, die Nutzung oder die Standorte von Sicherheitseinrichtungen ändern.

Muss ich den Plan austauschen, wenn nur ein Feuerlöscher umgehängt wurde?

Ja. Der Standort von Löschmitteln gehört zum Pflichtinhalt. Weicht er ab, stimmt der Plan nicht mehr. Das ist der häufigste Grund für eine Aktualisierung und gleichzeitig der am wenigsten aufwendige Fall.

Können Sie auch Pläne aktualisieren, die nicht von Ihnen stammen?

Ja, das ist der Regelfall. Entscheidend ist die Vorlage. Mit der Ursprungsdatei oder einem maßhaltigen PDF lässt sich direkt weiterarbeiten. Liegt nur ein Ausdruck, ein Scan oder ein Foto vor, lässt sich der Plan nicht bearbeiten und wird von Grund auf neu aufgebaut. Das ist möglich, entspricht im Aufwand aber einer Neuerstellung.

Was kostet eine Aktualisierung?

Das kalkulieren wir je Objekt, weil die Spanne groß ist. Entscheidend sind der Umfang der Änderungen und ob die Ursprungsdatei vorliegt. Schicken Sie uns den Plan mit einer kurzen Beschreibung, dann erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein konkretes Angebot.

Muss ich den ganzen Aushang erneuern oder reicht das Blatt?

Wenn Sie Alu-Klapprahmen verwenden, reicht das Blatt. Der Rahmen bleibt hängen, Sie klappen ihn auf und tauschen den Ausdruck. Genau deshalb empfehlen wir diese Rahmenart von Anfang an.

Wie weise ich die Prüfung nach?

Halten Sie fest, wann geprüft wurde, wer geprüft hat und mit welchem Ergebnis, auch wenn keine Änderung nötig war. Ein Eintrag in Ihrer Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung genügt in der Regel. Auf jedem von uns erstellten Plan steht ein Stand-Datum, das die Zuordnung erleichtert.

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Ob Adressänderung, Umbau oder neue Raumaufteilung: Wir überarbeiten Ihren bestehenden Flucht- und Rettungsplan – auch Pläne anderer Anbieter. Schicken Sie uns den aktuellen Plan und die Änderungen. Die Aktualisierung ab 89 € kalkulieren wir nach Sichtung als verbindlichen Festpreis, kostenlos und unverbindlich.

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