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Fluchtplan für Lager und Produktion

Große Hallen, hohe Brandlasten und lange Wege: In Lager- und Produktionsstätten sind Flucht- und Rettungspläne besonders oft sinnvoll. Was dabei zählt und wann ein zweiter Fluchtweg gefragt ist.

Kurzantwort Braucht ein Lager oder Produktionsbetrieb einen Fluchtplan?

Häufig ja. In Lager- und Produktionsstätten treffen mehrere Kriterien der ASR A2.3 zusammen: unübersichtliche Wege, erhöhte Brandgefährdung durch die gelagerten oder verarbeiteten Stoffe und teils große Flächen. Ob eine Pflicht besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Ab größeren Flächen mit erhöhter Brandgefährdung ist zudem meist ein zweiter Fluchtweg vorzusehen.

Kaum eine Nutzung vereint so viele der Gründe, aus denen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich wird, wie ein Lager oder eine Produktion. Genau deshalb ist die Frage nach dem Plan hier selten mit „nicht nötig" beantwortet.

Warum gerade hier wichtig

Die ASR A2.3 verlangt Pläne unter anderem bei unübersichtlicher Fluchtwegführung und bei erhöhter Gefährdung. Beides ist in Hallen typisch:

  • Hohe Brandlast durch Waren, Verpackungen, Paletten oder Betriebsstoffe
  • Unübersichtliche Wege durch Regalzeilen, Maschinen und wechselnde Lagerpositionen
  • Große Flächen, auf denen der Weg ins Freie weit sein kann
  • Fahrzeugverkehr durch Stapler, der Wege zusätzlich beansprucht

Ob daraus eine Pflicht folgt, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Die Grundlagen dazu stehen auf der Seite Wann ist ein Fluchtplan Pflicht.

Lange Wege und der zweite Fluchtweg

In großen Räumen wird schnell die zulässige Fluchtweglänge zum Thema. Bei normaler Brandgefährdung darf der erste Fluchtweg 35 m tatsächliche Lauflänge nicht überschreiten, bei erhöhter Brandgefährdung ohne Feuerlöscheinrichtungen sind es 25 m. Wird das überschritten oder ist der Raum groß genug, wird ein zweiter, unabhängiger Fluchtweg erforderlich. Die Werte und die Logik dahinter erklärt die Seite Fluchtwege: Breite, Länge, Anzahl.

Tore sind nicht automatisch Notausgänge

Rolltore und Sektionaltore, die sich nur mit Strom oder Schlüssel öffnen lassen, gelten im Ernstfall nicht ohne Weiteres als Ausgang. Notausgänge müssen sich jederzeit von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen. Der Plan sollte die tatsächlich nutzbaren Ausgänge zeigen, nicht jedes Tor.

Besonderheiten von Hallen und Lagern

Einige Punkte tauchen in Lagern und Produktionen immer wieder auf:

  • Regallager verändern die Wegeführung, sobald umgeräumt wird. Der Plan muss den aktuellen Zustand zeigen.
  • Gefahrstoffe können die zulässige Fluchtweglänge verkürzen und weitere Anforderungen auslösen.
  • Mehrere Brandabschnitte und Zwischenebenen machen die Darstellung anspruchsvoller.
  • Sammelstelle im Freien, mit sicherem Abstand zur Halle, gehört klar gekennzeichnet.

Was der Plan zeigt

Ein Flucht- und Rettungsplan für eine Halle bildet den Grundriss maßstäblich ab: den Standort des Betrachters, den Verlauf der Flucht- und Rettungswege durch die Regalzeilen, die nutzbaren Notausgänge, die Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Sammelstelle. Erstellt wird das vollständig digital aus Ihrem Grundriss, ohne Vor-Ort-Termin. Wie das abläuft, steht auf der Seite Wie ein Flucht- und Rettungsplan entsteht.

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Schicken Sie uns den Hallengrundriss. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden einen Festpreis und einen normgerechten Plan, der die tatsächlichen Wege zeigt. Kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Braucht eine Lagerhalle einen Fluchtplan?

Häufig ja. In Lagern kommen unübersichtliche Wege, hohe Brandlast und große Flächen zusammen, mehrere Kriterien der ASR A2.3. Ob eine Pflicht besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. In der Praxis ist ein Plan bei größeren Hallen fast immer sinnvoll.

Ab welcher Größe braucht eine Halle einen zweiten Fluchtweg?

Das hängt von Nutzung und Brandgefährdung ab, nicht von einer einzelnen Quadratmeterzahl. Ausschlaggebend sind die zulässige Fluchtweglänge und die Personenzahl. Bei größeren Räumen mit erhöhter Brandgefährdung ist ein zweiter, unabhängiger Fluchtweg in der Regel vorzusehen. Die Entscheidung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.

Zählt ein Rolltor als Notausgang?

Nicht automatisch. Notausgänge müssen sich jederzeit von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen. Rolltore, die Strom oder einen Schlüssel brauchen, erfüllen das in der Regel nicht. Der Plan sollte die tatsächlich nutzbaren Ausgänge zeigen.

Was ist bei Gefahrstoffen im Lager zu beachten?

Erhöhte Brandgefährdung verkürzt die zulässige Fluchtweglänge, in Räumen mit explosionsgefährlichen Stoffen bis auf 10 m. Zusätzlich können Vorgaben aus dem Gefahrstoff- und Explosionsschutzrecht greifen. Der Plan bildet die Wege ab, die bauliche Bewertung gehört zur Gefährdungsbeurteilung.

Muss der Plan nach dem Umräumen des Lagers geändert werden?

Wenn sich dadurch die Fluchtwege ändern, ja. Der Plan muss den aktuellen Zustand zeigen. Kleinere Umstellungen innerhalb gleichbleibender Wege sind unkritisch; werden Regalzeilen oder Ausgänge verlegt, ist eine Aktualisierung nötig.

Wie wird der Plan für eine große Halle erstellt?

Vollständig digital aus Ihrem Grundriss, ohne Vor-Ort-Termin. Sie tragen die tatsächlichen Standorte von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Sammelstelle in den Entwurf ein. Der fertige Plan kommt als PDF, auf Wunsch gedruckt in A3 oder A2.

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