Häufig ja. In Kfz-Betrieben treffen zwei Kriterien der ASR A2.3 zusammen: Publikumsverkehr im Verkaufs- oder Annahmebereich und erhöhte Brandgefährdung in der Werkstatt durch Kraftstoffe, Öle, Lacke und Gase. In Bereichen mit erhöhter Gefährdung sind die zulässigen Fluchtwege zudem kürzer. Ob eine Pflicht besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
Ein Autohaus mit angeschlossener Werkstatt vereint zwei sehr unterschiedliche Nutzungen: vorne Kundschaft, die sich nicht auskennt, hinten ein Bereich mit deutlich erhöhter Brandgefährdung. Beides spricht für einen Flucht- und Rettungsplan.
Zwei Bereiche, zwei Gründe
Die ASR A2.3 verlangt Pläne unter anderem bei hohem Anteil ortsunkundiger Personen und bei erhöhter Gefährdung. Im Kfz-Betrieb ist beides gegeben:
- Verkaufs- und Annahmebereich: Kundinnen und Kunden, die das Gebäude nicht kennen
- Werkstatt: erhöhte Brandgefährdung durch Betriebsstoffe und Arbeiten mit Funkenflug
- Lackierbereiche: teils explosionsgefährdete Zonen mit besonderen Anforderungen
- Hebebühnen und Fahrzeuge: können Wege zeitweise verstellen
Ob daraus eine Pflicht folgt, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung. Die Grundlagen stehen auf der Seite Wann ist ein Fluchtplan Pflicht.
Brennbare und explosionsgefährliche Stoffe
Kraftstoffe, Öle, Bremsenreiniger, Lacke und Gase machen Teile des Betriebs zu Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung. Das wirkt sich direkt auf die Fluchtwege aus: Bei erhöhter Brandgefährdung ohne Feuerlöscheinrichtungen darf der erste Fluchtweg nur 25 m lang sein, in Räumen mit explosionsgefährlichen Stoffen sogar nur 10 m. Die Zusammenhänge erklärt die Seite Fluchtwege: Breite, Länge, Anzahl.
In Lackier- und Lagerbereichen können zusätzlich Anforderungen aus dem Gefahrstoff- und Explosionsschutzrecht gelten, etwa ein Explosionsschutzdokument. Der Flucht- und Rettungsplan bildet die Wege ab, ersetzt diese gesonderten Bewertungen aber nicht. Verbindliche Auskunft im Einzelfall geben die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die zuständige Behörde.
Verkaufsraum mit Kundenverkehr
Im Verkaufs- und Annahmebereich halten sich regelmäßig ortsunkundige Personen auf. Für sie muss im Ernstfall auf einen Blick erkennbar sein, wo der nächste Ausgang liegt. Ein gut platzierter, lagerichtiger Plan im Eingangsbereich erfüllt genau diese Aufgabe und deckt zugleich die Anforderung aus dem Publikumsverkehr ab.
Was der Plan zeigt
Ein Flucht- und Rettungsplan für einen Kfz-Betrieb bildet den Grundriss maßstäblich ab: den Standort des Betrachters, die Wege aus Werkstatt, Lager und Verkaufsraum, die nutzbaren Notausgänge, die Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Sammelstelle. Erstellt wird das vollständig digital aus Ihrem Grundriss, ohne Vor-Ort-Termin. Den Ablauf beschreibt die Seite Wie ein Flucht- und Rettungsplan entsteht.
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Angebot anfordernHäufige Fragen
Braucht eine Kfz-Werkstatt einen Fluchtplan?
Häufig ja. In der Werkstatt besteht durch Kraftstoffe, Öle, Lacke und Gase eine erhöhte Brandgefährdung, eines der Kriterien der ASR A2.3. Kommt ein Verkaufs- oder Annahmebereich mit Kundenverkehr hinzu, ist ein weiteres Kriterium erfüllt. Ob eine Pflicht besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
Warum sind die Fluchtwege in der Werkstatt kürzer?
Weil die zulässige Fluchtweglänge von der Brandgefährdung abhängt. Bei erhöhter Brandgefährdung ohne Feuerlöscheinrichtungen sind es 25 m statt 35 m, in Räumen mit explosionsgefährlichen Stoffen nur 10 m. Das kann bedeuten, dass ein zusätzlicher Ausgang nötig wird.
Gilt für den Lackierbereich etwas Besonderes?
Lackierbereiche können explosionsgefährdete Zonen sein, für die zusätzlich das Gefahrstoff- und Explosionsschutzrecht gilt, etwa ein Explosionsschutzdokument. Der Flucht- und Rettungsplan zeigt die Wege, ersetzt diese gesonderten Bewertungen aber nicht.
Muss der Verkaufsraum einen eigenen Plan haben?
In der Regel wird das Geschoss auf einem Plan dargestellt, der Verkaufsraum und Werkstatt gemeinsam zeigt. Wichtig ist, dass an geeigneten Stellen, vor allem im Eingangs- und Kundenbereich, ein lagerichtiger Aushang hängt, an dem sich ortsunkundige Personen orientieren können.
Gilt das auch für kleine freie Werkstätten?
Die Pflicht hängt nicht von der Größe ab, sondern von Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung. Auch eine kleine Werkstatt mit erhöhter Brandgefährdung kann pflichtig sein. Ein Plan ist zudem oft sinnvoll, selbst wo keine strenge Pflicht besteht.
Wie wird der Plan für den Kfz-Betrieb erstellt?
Vollständig digital aus Ihrem Grundriss, ohne Vor-Ort-Termin. Sie tragen die tatsächlichen Standorte von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Sammelstelle in den Entwurf ein. Der fertige Plan kommt als PDF, auf Wunsch gedruckt in A3 oder A2.