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Aushang

Flucht- und Rettungspläne richtig aufhängen

Wo die Pläne hängen müssen, was lagerichtige Anbringung bedeutet, welche Höhe und welches Format sinnvoll sind und welche sechs Fehler beim Aushang am häufigsten vorkommen.

Ein normgerecht erstellter Plan nützt wenig, wenn er an der falschen Stelle hängt, verdreht ist oder im Ernstfall nicht lesbar ist. Die Anforderungen an den Aushang stehen an mehreren Stellen verteilt: in der ASR A2.3, in der DIN ISO 23601 und in ergänzenden technischen Regeln. Diese Seite fasst zusammen, worauf es ankommt.

Wo die Pläne hängen müssen

Die ASR A2.3 Abschnitt 10 verlangt, dass Flucht- und Rettungspläne an geeigneten Stellen aushängen. Als geeignete Stellen nennt die Regel ausdrücklich Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten, und führt dazu diese Beispiele auf:

  • vor Aufzugsanlagen
  • in Eingangsbereichen
  • vor Zugängen zu Treppen
  • an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen

Die DIN ISO 23601 geht in dieselbe Richtung und nennt strategisch sinnvolle Stellen entlang des Fluchtwegs: Haupteingänge, Treppenhäuser und Aufzüge, Flurgabelungen und Abzweigungen. Ergänzend gilt: Der Standort muss gut zugänglich sein, der Plan muss sich deutlich von seiner Umgebung abheben und gut lesbar sein.

Die einfache Denkregel

Stellen Sie sich jemanden vor, der Ihr Gebäude zum ersten Mal betritt und plötzlich entscheiden muss, wohin. Überall dort, wo diese Person stehen bleibt und sich umschaut, gehört ein Plan hin. Das sind fast immer die Punkte, an denen sich Wege teilen.

Lagerichtig: der meistverletzte Punkt

Die ASR A2.3 verlangt, dass Pläne bezogen auf den Standort des Betrachters lagerichtig angebracht werden. Das bedeutet: Was auf dem Plan oben ist, muss vor dem Betrachter liegen. Was rechts eingezeichnet ist, muss rechts von ihm sein.

Genau daran scheitern die meisten selbst erstellten Pläne. Wer einen Plan mit Norden oben an vier verschiedenen Stellen aufhängt, zwingt drei von vier Betrachtern dazu, ihn im Kopf zu drehen. Unter Stress funktioniert das nicht.

Die Folge für die Bestellung: Jeder Aushangort braucht eine eigene Fassung des Plans, in der der Grundriss passend gedreht und die Standortkennzeichnung versetzt ist. Ein Plan lässt sich nicht an mehreren Stellen aufhängen. Deshalb rechnet sich die Anzahl aus Geschossen mal Aushangorten.

Wie viele Pläne und in welchem Abstand

Eine feste Zahl nennt die Regel nicht, sie knüpft an die tatsächlichen Gegebenheiten an. In der Praxis haben sich diese Anhaltspunkte etabliert:

  • Mindestens ein Plan je Geschoss, an jedem Zugang zum Treppenhaus
  • Zusätzlich in langen Fluren und an Abzweigungen
  • Im Eingangs- und Empfangsbereich, weil dort ortsunkundige Personen ankommen
  • In Bereichen mit Publikumsverkehr, etwa Wartebereichen
  • Als Faustregel: Von jedem Punkt im Gebäude sollte der nächste Plan in etwa einer halben Minute erreichbar sein

Maßgeblich bleibt am Ende Ihre Gefährdungsbeurteilung. Halten Sie darin fest, warum Sie sich für die gewählten Standorte entschieden haben. Das ist bei einer Begehung Ihr Nachweis.

Pläne aushangfertig geliefert

Auf Wunsch drucken wir Ihre Pläne in DIN A3 oder A2 auf 200 g/m² und liefern sie montagefertig im B1-zertifizierten Alu-Klapprahmen. Sie hängen nur noch auf.

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In welcher Höhe

Weder die ASR A2.3 noch die DIN ISO 23601 nennen eine Anbringungshöhe. Die Angabe steht in der ergänzenden Regel DIN SPEC 4844-4, die auch als DIN/TR 4844-4 geführt wird.

Danach erfolgt die Montage in einer Höhe von 1,65 Meter, gerechnet zwischen Fußboden und mittlerer Höhe des Plans beziehungsweise Rahmens. Das entspricht etwa Augenhöhe eines stehenden Erwachsenen.

In Bereichen, in denen der Plan auch von sitzenden Personen oder Kindern gelesen werden soll, etwa in Kitas oder in Wartebereichen mit Rollstuhlplätzen, kann eine niedrigere Anbringung sinnvoll sein. Halten Sie eine solche Abweichung in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.

Welches Format

Das Format richtet sich nach Gebäudegröße und Betrachtungsabstand. Üblich sind Formate von DIN A3 bis DIN A0:

SituationÜbliches Format
Praxis, Büroetage, normaler FlurDIN A3
Größere Geschosse, verwinkelte GrundrisseDIN A2
Foyers, Versammlungsstätten, große HallenDIN A1 bis A0

Der entscheidende Prüfpunkt ist banal: Stellen Sie sich dorthin, wo ein Besucher stehen würde, und lesen Sie die Raumbezeichnungen. Geht das nicht mühelos, ist der Plan zu klein.

Lesbarkeit und Beleuchtung

Der Plan muss auch dann erkennbar sein, wenn es darauf ankommt. Praktisch heißt das:

  • Keine Blendung. Direkt gegenüber einem Fenster oder unter einem Strahler spiegelt eine laminierte Oberfläche so stark, dass nichts mehr zu erkennen ist
  • Nicht verdeckt. Kein Garderobenständer davor, keine Pflanze, keine Pinnwand daneben, die den Blick ablenkt
  • Bei Ausfall der Beleuchtung. In Bereichen ohne Sicherheitsbeleuchtung ist ein nachleuchtender Druck nach DIN 67510 üblich und wird von Prüfern häufig erwartet. Ob er bei Ihnen erforderlich ist, gehört in die Gefährdungsbeurteilung

Womit befestigen

Die Regel schreibt keine Befestigungsart vor, verlangt aber eine dauerhafte Anbringung. Drei gängige Varianten:

  • Alu-Klapprahmen, B1-zertifiziert. Der Standard. Bei der nächsten Aktualisierung klappen Sie ihn auf und tauschen nur das Blatt. Die Frontscheibe ist antireflex-beschichtet und schützt den Ausdruck, eine zusätzliche Laminierung ist dann weder nötig noch sinnvoll. Wir liefern ihn auf Wunsch fertig montiert mit
  • Laminiert und direkt an die Wand. Günstiger, aber jede Änderung bedeutet ein neues Schild und Klebereste an der Wand
  • Hinter Glas oder Acryl. Optisch hochwertig, aber teuer und bei Aktualisierungen umständlich

Prüfen Sie außerdem, ob das Material zum Ort passt. In feuchten Bereichen, Werkstätten oder Küchen hält ein einfach laminiertes Blatt nicht lange.

Die häufigsten Fehler beim Aushang

  1. Ein Plan für das ganze Gebäude. Standortkennzeichnung und Ausrichtung stimmen dann nur an einer Stelle
  2. Norden oben statt Blickrichtung. Widerspricht der geforderten lagerichtigen Anbringung
  3. Zu hoch oder zu tief. Über Türrahmen oder auf Kniehöhe liest niemand. Die DIN SPEC 4844-4 nennt 1,65 Meter bis zur Planmitte
  4. Hinter der Tür. Klassiker: Der Plan hängt an der Wand, an die die geöffnete Tür schlägt
  5. Vergessene Bereiche. Tiefgarage, Untergeschoss, Lager, Technikräume
  6. Veralteter Stand. Nach dem Umbau hängen geblieben. Gefährlicher als gar kein Plan, weil er in die falsche Richtung führt

Wann eine Aktualisierung fällig wird, steht auf der Seite Fluchtplan aktualisieren lassen.

Häufige Fragen

Wo müssen Flucht- und Rettungspläne aufgehängt werden?

Die ASR A2.3 verlangt geeignete Stellen und nennt als Beispiele Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten: vor Aufzugsanlagen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen und an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen. Die DIN ISO 23601 nennt zusätzlich Haupteingänge, Flurgabelungen und Abzweigungen.

Was bedeutet lagerichtig?

Der Plan muss bezogen auf den Standort des Betrachters ausgerichtet sein: Was oben auf dem Plan ist, liegt vor dem Betrachter. Deshalb braucht jeder Aushangort eine eigene Fassung mit gedrehtem Grundriss und versetzter Standortkennzeichnung. Ein einziger Plan lässt sich nicht an mehreren Stellen aufhängen.

In welcher Höhe hängt man einen Fluchtplan auf?

Weder die ASR A2.3 noch die DIN ISO 23601 nennen eine Höhe. Die Angabe steht in der DIN SPEC 4844-4, auch als DIN/TR 4844-4 geführt: Die Montage erfolgt in einer Höhe von 1,65 Metern, gerechnet zwischen Fußboden und mittlerer Höhe des Plans. Das entspricht etwa Augenhöhe eines stehenden Erwachsenen.

Welches Format braucht der Plan?

Das hängt von Gebäudegröße und Betrachtungsabstand ab. Üblich sind Formate von DIN A3 bis DIN A0. Für Praxen, Büroetagen und normale Flure genügt DIN A3, in großen Foyers oder Versammlungsstätten sind größere Formate sinnvoll. Prüfen Sie es praktisch: Wenn Sie aus normalem Abstand die Raumbezeichnungen nicht mühelos lesen können, ist der Plan zu klein.

Muss der Plan nachleuchtend sein?

Der Plan muss auch dann erkennbar sein, wenn es darauf ankommt. In Bereichen ohne Sicherheitsbeleuchtung ist ein nachleuchtender Druck nach DIN 67510 üblich und wird von Prüfern häufig erwartet. Ob er in Ihrem Fall erforderlich ist, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Wir liefern auf Anfrage nachleuchtend.

Wie viele Pläne braucht ein Gebäude?

Eine feste Zahl nennt die Regel nicht. Anhaltspunkt: mindestens ein Plan je Geschoss an jedem Treppenhauszugang, zusätzlich in langen Fluren, an Abzweigungen, im Eingangsbereich und in Bereichen mit Publikumsverkehr. Als Faustregel sollte von jedem Punkt im Gebäude der nächste Plan in etwa einer halben Minute erreichbar sein.

Wie befestigt man den Plan am besten?

Bewährt hat sich der B1-zertifizierte Alu-Klapprahmen: dauerhaft angebracht, und bei der nächsten Aktualisierung tauschen Sie nur das Blatt. Laminierte Blätter direkt an der Wand sind günstiger, verursachen aber bei jeder Änderung ein komplett neues Schild.

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