Ja. Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung § 12 Abs. 2 verlangt in jedem Beherbergungsraum an dessen Ausgang einen Rettungswegplan samt Hinweisen zum Verhalten bei einem Brand, auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der Gäste Rechnung tragen. Betroffen sind Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gastbetten.
Hotels, Pensionen und Gasthöfe haben eine Besonderheit, die kein anderes Objekt in dieser Form kennt: Der Plan hängt nicht nur im Flur, sondern in jedem einzelnen Gästezimmer. Ein Haus mit 40 Zimmern braucht deshalb rund 45 Pläne, nicht fünf.
Was die Verordnung verlangt
Baurechtlich zählen Hotels zu den Beherbergungsstätten. Für Häuser mit mehr als zwölf Gastbetten gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung, die von den Ländern in eigene Verordnungen umgesetzt wird. Im Wortlaut heißt es dort:
„In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen. Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein."
Daraus ergeben sich drei Pflichten: ein Plan je Zimmer, angebracht am Zimmerausgang, und mehrsprachige Verhaltenshinweise. Zusätzlich gelten für die Gestaltung die DIN ISO 23601 und die Sicherheitszeichen nach DIN ISO 7010.
Bei kleineren Häusern unterhalb der Bettengrenze lohnt die Abstimmung mit der zuständigen Baurechtsbehörde. Liegt eine Baugenehmigung mit Brandschutzauflagen vor, sind deren Vorgaben ohnehin bindend.
Der Zimmerplan: ein Sonderfall
Zimmerpläne, teils auch Standortpläne genannt, unterscheiden sich vom Geschossplan im Flur:
- Sie zeigen den Grundriss des Geschosses mit dem Standort des jeweiligen Zimmers, nicht das Zimmer selbst
- Sie hängen am Ausgang des Zimmers, also innen an oder neben der Tür, wo der Gast sie beim Verlassen sieht
- Sie enthalten die Verhaltenshinweise für den Brandfall in mindestens zwei Sprachen. Lässt der Platz nicht alle Herkunftssprachen zu, ist Englisch als Zweitsprache der übliche Weg
- Sie sind meist kleiner als DIN A3, häufig DIN A4
Wie viele Pläne Ihr Haus braucht
| Bereich | Anzahl |
|---|---|
| Gästezimmer | je Zimmer 1 Plan |
| Flure und Treppenhäuser | je Geschoss 1–2 |
| Rezeption und Lobby | 1 |
| Frühstücksraum, Tagungsräume, Wellness | je Bereich 1 |
| Personalbereiche, Küche, Lager | nach Gefährdungsbeurteilung |
Für ein Haus mit 40 Zimmern auf drei Etagen kommen so rund 45 bis 50 Pläne zusammen.
Der Geschossgrundriss wird nur einmal aufgebaut. Für jedes weitere Zimmer derselben Etage ändern sich nur Standortpunkt und Ausrichtung. Der Preis je Zimmerplan liegt deshalb deutlich unter dem eines Einzelplans. Genau deshalb kalkulieren wir Hotels immer als Gesamtpaket und nicht Plan für Plan.
Festpreis für Ihr Haus in 24 Stunden
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Grundriss sendenAblauf ohne Betriebsunterbrechung
Kein Termin, keine Begehung, kein Mitarbeiter, der durch belegte Zimmer läuft:
- Geschossgrundrisse senden, dazu die Zimmernummern je Etage. Bei Bestandshäusern liegt meist ein CAD-Satz beim Architekten oder in der Verwaltung.
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- Entwurf mit Objektliste. Sie tragen ein, wo Feuerlöscher, Handmelder und Erste-Hilfe-Material tatsächlich hängen.
- Alle Pläne auf einmal. Zimmerpläne mit korrekter Standortkennzeichnung je Zimmer, Geschosspläne für Flure und Allgemeinbereiche.
- Auf Wunsch aushangfertig gedruckt und gerahmt geliefert.
Nach jedem Umbau anpassen
Renovierungen, zusammengelegte Zimmer, neue Nummerierungen, ein verlegter Feuerlöscher: All das macht die betroffenen Pläne ungültig. Bei Zimmerplänen betrifft eine geänderte Raumaufteilung immer alle Pläne dieser Etage, weil der Grundriss auf jedem einzelnen abgebildet ist. Mehr dazu auf der Seite Fluchtplan aktualisieren lassen.
Was es kostet
Hotels kalkulieren wir immer als Gesamtpaket, weil sich der Aufwand aus der Zahl der Geschossgrundrisse und nicht aus der Zahl der Zimmer ergibt. Ein Haus mit wenigen Etagen und vielen Zimmern ist je Plan deutlich günstiger als ein verwinkeltes Objekt mit wenigen Zimmern auf vielen Ebenen.
Schicken Sie uns Grundrisse und Zimmeranzahl, dann erhalten Sie eine konkrete Zahl statt einer Spanne. Wie sich unsere Preise zusammensetzen, steht auf der Seite Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan.
Häufige Fragen
Braucht jedes Hotelzimmer einen eigenen Fluchtplan?
Ja. Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung verlangt in § 12 Absatz 2, dass in jedem Beherbergungsraum an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweise zum Verhalten bei einem Brand angebracht werden. Das gilt für Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gastbetten.
Ab wie vielen Betten gilt die Beherbergungsstättenverordnung?
Bei mehr als zwölf Gastbetten, also ab 13 Betten. Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung wird von den Ländern in eigene Verordnungen umgesetzt, Details können daher abweichen. Bei kleineren Häusern klären Sie die Anforderungen am besten mit der zuständigen Baurechtsbehörde.
Müssen die Pläne mehrsprachig sein?
Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen abgefasst sein, die der Herkunft der Gäste Rechnung tragen. Lässt der Platz nicht alle Sprachen zu, ist Englisch als Zweitsprache der übliche Weg. Wir liefern Zimmerpläne standardmäßig zweisprachig.
Wo genau muss der Zimmerplan hängen?
Am Ausgang des Zimmers, also innen an oder unmittelbar neben der Tür. Der Gast soll ihn sehen, wenn er das Zimmer verlässt. Zusätzlich gehören Pläne in Flure, Treppenhäuser, Rezeption und die Allgemeinbereiche.
Wie viele Pläne braucht ein Hotel mit 40 Zimmern?
Etwa 45 bis 50: einen je Zimmer, dazu ein bis zwei je Geschoss für Flure und Treppenhäuser sowie je einen für Rezeption, Frühstücksraum und weitere Allgemeinbereiche. Da der Geschossgrundriss nur einmal aufgebaut wird, liegt der Preis je Zimmerplan deutlich unter dem eines Einzelplans.
Gilt das auch für Pensionen und Ferienwohnungen?
Sobald mehr als zwölf Gastbetten vorhanden sind, greifen dieselben Sonderregeln, unabhängig davon, ob das Haus Hotel, Pension, Gasthof oder Monteurunterkunft heißt. Darunter entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall.