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Für Pflegeeinrichtungen

Fluchtplan für Pflegeheime

Warum Pläne für Pflegeeinrichtungen anders aufgebaut sind, welche Vorschriften greifen und wie die Erstellung abläuft, ohne dass jemand Ihr Haus betritt.

★★★★★ Google-Bewertungen ✓ Festpreis in 24 Stunden ✓ Endpreis ohne Umsatzsteuer (§ 19) ✓ Deutschlandweit, ohne Vor-Ort-Termin

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Schicken Sie uns hier direkt Ihren Grundriss. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden mit einem verbindlichen Festpreis, erster Plan ab 129 € (Endpreis, § 19 UStG). Kostenlos und unverbindlich, ohne Vor-Ort-Termin.

Normgerecht nach DIN ISO 23601 / ASR A2.3. Eine Korrekturschleife ist inklusive – Anpassungen bis zur Freigabe sind kostenfrei.

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Ausschnitt eines Flucht- und Rettungsplans für eine Arztpraxis, normgerecht nach DIN ISO 23601
Ausschnitt eines echten Musterplans (Arztpraxis, DIN ISO 23601). Vollständigen Musterplan als PDF ansehen
Kurzantwort Braucht ein Pflegeheim Flucht- und Rettungspläne?

Ja. Pflegeheime sind Sonderbauten; die Anforderungen ergeben sich aus den Landesbauordnungen, dem Brandschutzkonzept und der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.3. Weil viele Bewohner nicht selbstrettungsfähig sind, zeigen die Pläne neben den Rettungswegen üblicherweise auch die Brandabschnitte, in die verlegt wird.

Pflegeeinrichtungen, Altenheime und Seniorenresidenzen unterscheiden sich in einem Punkt grundlegend von jedem anderen Objekt: Ein großer Teil der Menschen im Gebäude kann sich nicht selbst retten. Das verändert, was der Plan leisten muss.

Welche Vorschriften gelten

Pflegeheime zählen baurechtlich zu den Sonderbauten. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus mehreren Quellen, die ineinandergreifen:

  • der Landesbauordnung und den Sonderbauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes
  • dem Brandschutzkonzept beziehungsweise Brandschutznachweis des Objekts
  • der ASR A2.3 Abschnitt 10 in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, denn das Heim ist zugleich Arbeitsstätte für das Personal
  • Auflagen aus der Brandverhütungsschau oder von der Heimaufsicht

Verbindlich sagt Ihnen die zuständige Bauaufsicht oder Brandschutzdienststelle, was für Ihr Haus gilt. Wenn Sie unsicher sind, welche Planart überhaupt gemeint ist, hilft die Seite Brandschutzplan: welcher Plan ist gemeint.

Warum Pflegeheime anders geplant werden

Evakuierung heißt hier Verlegung, nicht Flucht

Bewohner mit Rollator, im Rollstuhl, bettlägerig oder dement verlassen das Gebäude im Ernstfall nicht selbstständig über das Treppenhaus. Das Schutzkonzept solcher Häuser setzt deshalb üblicherweise auf die horizontale Verlegung in einen benachbarten Brandabschnitt, statt auf die vollständige Räumung ins Freie.

Für den Plan bedeutet das: Neben den klassischen Rettungswegen sind die Brandabschnittsgrenzen und die Türen dazwischen die entscheidende Information. Ein Plan, der nur Wege nach draußen zeigt, hilft dem Personal im Nachtdienst wenig.

Das Personal ist der Adressat, nicht der Bewohner

Anders als in einer Praxis oder einem Bürogebäude liest im Ernstfall überwiegend das Personal den Plan, nicht der Bewohner. Der Plan ist damit vor allem Grundlage für die Unterweisung: Wer räumt welchen Bereich, wohin wird verlegt, wo sind die Brandschutztüren.

Nachtdienst mit wenigen Kräften

Nachts sind oft ein bis zwei Pflegekräfte für eine ganze Etage verantwortlich. Pläne müssen deshalb an den Stellen hängen, an denen diese Kräfte tatsächlich vorbeikommen: Dienstzimmer, Stationsflur, vor den Treppenhäusern.

Meist auch ein Feuerwehrplan gefordert

Pflegeheime haben in der Regel eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr. Genau in diesen Fällen wird zusätzlich ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 verlangt. Beide Pläne ersetzen einander nicht.

Festpreis für Ihre Einrichtung

Schicken Sie uns die Geschossgrundrisse und, falls vorhanden, das Brandschutzkonzept. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Kostenlos und unverbindlich.

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Wie viele Pläne eine Einrichtung braucht

BereichAnzahl
Wohnbereiche und Stationsflureje Geschoss 2–4
Vor jedem Treppenhaus und Aufzugje Zugang 1
Dienst- und Stationszimmerje Zimmer 1
Speisesaal, Aufenthalts- und Therapieräumeje Bereich 1
Küche, Wäscherei, Technik, Verwaltungnach Gefährdungsbeurteilung

Ein Haus mit drei Wohnbereichen kommt so schnell auf 12 bis 20 Pläne. Da je Geschoss nur ein Grundriss aufgebaut wird, sinkt der Preis je Plan mit der Zahl der Aushangorte auf derselben Etage deutlich.

Der Ablauf ohne Störung des Betriebs

  1. Grundrisse senden, dazu falls vorhanden das Brandschutzkonzept mit den eingetragenen Brandabschnitten.
  2. Festpreis in 24 Stunden für das gesamte Haus.
  3. Entwurf mit Objektliste. Ihre Brandschutzbeauftragte oder die Einrichtungsleitung trägt ein, wo Feuerlöscher, Handmelder und Erste-Hilfe-Material hängen und wo die Brandschutztüren sitzen.
  4. Fertige Pläne, auf Wunsch gedruckt und im Alu-Klapprahmen geliefert.

Es kommt niemand ins Haus. Für Einrichtungen mit Infektionsschutzauflagen oder unruhigen Bewohnern ist genau das ein praktischer Vorteil.

Was es kostet

Pflegeeinrichtungen kalkulieren wir als Gesamtpaket, weil sich der Aufwand aus der Zahl der Geschossgrundrisse ergibt und nicht aus der Zahl der Aushangorte. Der erste Plan beginnt bei 129 €, bei mehreren Plänen je Etage sinkt der Preis je Plan deutlich.

Alle Faktoren im Detail auf der Seite Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan.

Häufige Fragen

Braucht ein Pflegeheim einen Flucht- und Rettungsplan?

In aller Regel ja. Pflegeheime sind Sonderbauten, die Anforderungen ergeben sich aus der Landesbauordnung, dem Brandschutzkonzept und der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.3. Verbindlich Auskunft geben die zuständige Bauaufsicht und die Brandschutzdienststelle.

Was ist bei Plänen für Pflegeeinrichtungen anders?

Viele Bewohner sind nicht selbstrettungsfähig. Das Schutzkonzept setzt deshalb meist auf die horizontale Verlegung in einen benachbarten Brandabschnitt statt auf die Räumung ins Freie. Entsprechend gehören neben den Rettungswegen auch die Brandabschnittsgrenzen und die Brandschutztüren auf den Plan.

Gilt das auch für Altenheime und Seniorenresidenzen?

Ja, die Bezeichnung spielt keine Rolle. Ob Pflegeheim, Altenheim, Seniorenheim, Seniorenresidenz oder betreute Wohnanlage: Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung und die daraus folgende Einstufung durch die Bauaufsicht.

Brauchen wir zusätzlich einen Feuerwehrplan?

Häufig ja. Pflegeheime haben in der Regel eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr, und genau dann wird meist zusätzlich ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 gefordert. Die beiden Pläne haben verschiedene Adressaten und ersetzen einander nicht.

Wie viele Pläne braucht eine Einrichtung?

Ein Haus mit drei Wohnbereichen kommt meist auf 12 bis 20 Pläne: zwei bis vier je Geschoss in den Stationsfluren, je einer vor Treppenhäusern und Aufzügen, dazu Dienstzimmer, Speisesaal und Aufenthaltsbereiche.

Müssen Sie dafür ins Haus kommen?

Nein. Die Erstellung erfolgt vollständig digital auf Basis Ihrer Unterlagen. Die Standorte der Sicherheitseinrichtungen trägt Ihre Brandschutzbeauftragte oder die Einrichtungsleitung selbst in unseren Entwurf ein. Für Häuser mit Infektionsschutzauflagen ist das ein praktischer Vorteil.

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Das sagen Kunden

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„Hatten eine Begehung durch die Berufsgenossenschaft und mussten unsere Flucht- und Rettungspläne kurzfristig aktualisieren lassen. Hat schnell und unkompliziert geklappt, alles per Mail. Wir sitzen in Bayern, hat trotzdem super funktioniert. Klare Empfehlung!“

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Benedict H. · Google-Bewertung

„Hervorragender Service und Betreuung während meines Projekts. Immer wieder gerne.“

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