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Fachkunde

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Es gibt keine geschützte Berufsbezeichnung. Entscheidend ist die Fachkunde: die sichere Kenntnis von DIN ISO 23601, ASR A2.3 und der Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Wer die Verantwortung trägt und wer die Pläne in der Praxis erstellt.

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Kurzantwort Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Es gibt keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und keine Zulassungspflicht. Erforderlich ist Fachkunde, also die fundierte Kenntnis der DIN ISO 23601, der ASR A2.3 und der Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Die Verantwortung, den Plan durch eine fachkundige Person erstellen zu lassen, liegt beim Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber.

Die Frage, wer Flucht- und Rettungspläne erstellen darf, taucht fast immer im selben Moment auf: Eine Auflage liegt vor, eine Frist läuft, und plötzlich stellt sich heraus, dass niemand genau weiß, wer den Plan überhaupt anfertigen darf. Die kurze Antwort lautet: Es gibt keine formale Hürde, aber eine fachliche.

Keine geschützte Berufsbezeichnung

Für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gibt es in Deutschland keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und keine amtliche Zulassung. Anders als etwa beim Statiker oder beim Prüfsachverständigen ist die Tätigkeit nicht an einen bestimmten Titel gebunden. Wer Fluchtpläne erstellen möchte, braucht also keine formale Erlaubnis.

Entscheidend ist stattdessen die Fachkunde. Ein Plan ist nur dann brauchbar, wenn er den geltenden Regeln entspricht. Dazu gehört die sichere Kenntnis von:

  • DIN ISO 23601 für Aufbau, Inhalt und grafische Ausführung des Flucht- und Rettungsplans,
  • ASR A2.3 dafür, wann ein Plan erforderlich ist und wo er auszuhängen ist,
  • ASR A1.3 für die Sicherheitskennzeichnung sowie
  • DIN EN ISO 7010 für die einheitlichen Sicherheitszeichen.

Ein Plan, der maßstäblich stimmt, die richtigen Symbole verwendet und je Aushangort lagerichtig ausgerichtet ist, erfüllt seinen Zweck, unabhängig davon, wer ihn gezeichnet hat. Ein Plan mit selbst gebastelten Piktogrammen oder falschem Maßstab fällt bei der Prüfung dagegen auf, auch wenn ihn ein Fachbetrieb erstellt hat.

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Wer die Verantwortung trägt

Auch wenn jeder mit der nötigen Fachkunde den Plan zeichnen darf, ist die Frage der Verantwortung klar geregelt. Sie liegt beim Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber der Arbeitsstätte. Er muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, und dafür sorgen, dass er durch eine fachkundige Person erstellt und aktuell gehalten wird.

Der Arbeitgeber kann diese Aufgabe an eine geeignete Person oder an einen externen Dienstleister übertragen. Die Gesamtverantwortung dafür, dass ein normgerechter Plan vorhanden ist, bleibt jedoch bei ihm. Das ist auch der Grund, warum die Auswahl eines fachkundigen Erstellers wichtiger ist als die Frage nach einem Titel.

Wer die Pläne in der Praxis erstellt

Die Frage wer Flucht- und Rettungspläne erstellt, lässt sich in der Praxis mit drei typischen Wegen beantworten:

  • Fachplaner und Brandschutzbüros, oft im Rahmen eines größeren Brandschutzauftrags,
  • Brandschutzbeauftragte im eigenen Unternehmen, sofern sie über die nötige Fachkunde und geeignete Software verfügen,
  • spezialisierte Dienstleister, die ausschließlich Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne anfertigen.

Genau dieser dritte Weg ist unser Bereich. Wir sind ein auf Flucht- und Rettungspläne spezialisierter Dienstleister und erstellen die Pläne normgerecht nach DIN ISO 23601, ASR A2.3 und ASR A1.3, vollständig digital aus Ihren Grundrissen. Wie das im Detail abläuft, welche Unterlagen wir brauchen und was der Plan kostet, steht auf den Seiten Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen und Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?.

Selbst erstellen: was zu beachten ist

Grundsätzlich dürfen Sie einen Plan auch selbst erstellen, wenn Sie die genannten Regeln beherrschen und geeignete Zeichensoftware nutzen. In der Praxis scheitert die Eigenerstellung meist an drei Punkten: an der Maßstabstreue, an der korrekten Symbolik nach DIN EN ISO 7010 und daran, dass ein Plan je Aushangort in Blickrichtung des Betrachters gedreht sein muss. Wird eine behördliche Frist knapp, ist der sichere Weg deshalb häufig, den Plan von einer fachkundigen Person erstellen zu lassen. Wie die Einordnung bei einem typischen Publikumsbetrieb aussieht, zeigt das Beispiel Fluchtplan für die Arztpraxis.

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Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?

Für Feuerwehrpläne gilt im Grundsatz dasselbe wie für Flucht- und Rettungspläne: Es gibt keine geschützte Berufsbezeichnung und keine amtliche Zulassung. Nötig ist die Fachkunde nach DIN 14095 und die Symbolik nach DIN 14034-6.

Ein entscheidender Unterschied kommt hinzu: Der Feuerwehrplan ist ein Einsatzdokument für die Feuerwehr und muss deshalb zwingend mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt und von ihr freigegeben werden. Ohne diese Abstimmung ist der Plan nicht gültig, gleich wie sorgfältig er gezeichnet wurde. Wer also einen Feuerwehrplan erstellen lässt, sollte darauf achten, dass die behördliche Abstimmung Teil des Vorgangs ist.

Wir übernehmen die zeichnerische Ausarbeitung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095; die Begehung vor Ort und die Abstimmung mit der Behörde bleiben beim Auftraggeber oder seinem Brandschutzbeauftragten. Mehr dazu auf der Seite Feuerwehrplan erstellen lassen.

Häufige Fragen

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Grundsätzlich jeder, der über die nötige Fachkunde verfügt. Eine geschützte Berufsbezeichnung oder eine amtliche Zulassung gibt es dafür nicht. Fachkunde bedeutet die sichere Kenntnis der DIN ISO 23601, der ASR A2.3 und A1.3 sowie der Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Entscheidend ist, dass der fertige Plan normgerecht ist.

Braucht man eine Zulassung, ein Zertifikat oder einen bestimmten Titel?

Nein. Für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ist keine Zulassung und kein geschützter Titel vorgeschrieben. Maßgeblich ist allein, dass der Plan den geltenden Normen und Technischen Regeln entspricht. Ein formaler Nachweis ersetzt die Fachkunde nicht, und umgekehrt macht seine Abwesenheit einen normgerechten Plan nicht ungültig.

Wer ist verantwortlich, dass ein Plan erstellt wird?

Der Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber der Arbeitsstätte. Er stellt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest, ob ein Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3 erforderlich ist, und sorgt dafür, dass er durch eine fachkundige Person erstellt und aktuell gehalten wird. Die Erstellung selbst darf er an eine geeignete Person oder einen Dienstleister übertragen, die Verantwortung bleibt bei ihm.

Kann ich einen Flucht- und Rettungsplan selbst erstellen?

Ja, wenn Sie die einschlägigen Regeln beherrschen und geeignete Zeichensoftware nutzen. In der Praxis scheitert die Eigenerstellung häufig an der Maßstabstreue, an der korrekten Symbolik nach DIN EN ISO 7010 und daran, dass der Plan je Aushangort in Blickrichtung des Betrachters gedreht sein muss. Läuft eine behördliche Frist, ist der sichere Weg meist, den Plan erstellen zu lassen.

Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?

Auch hier gibt es keine geschützte Berufsbezeichnung. Erforderlich ist die Fachkunde nach DIN 14095. Anders als der Flucht- und Rettungsplan muss der Feuerwehrplan zwingend mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt und von ihr freigegeben werden. Wir übernehmen die zeichnerische Ausarbeitung; die Abstimmung mit der Behörde liegt beim Auftraggeber.

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